Sie werden gebeten, sich die Tests in Hausarztpraxen und Corona-Schwerpunktpraxen durchführen lassen. Aber auch in Apotheken können die konstenlosen Bürgertests genutzt werden.
Tests aus Frankreich werden selbstverständlich anerkannt, so das Regierungspräsidium. Jedoch können Selbsttest, die selbständig zu Hause durchgeführt werden, nicht berücksichtigt werden. Es bedarf in jedem Fall einer Bescheinigung der Testung zum Nachweis bei einer Kontrolle.
Das RP weist darauf hin, dass die Landesregierung Baden-Württemberg den Betrieben mit Grenzpendlern kostenlos 300.000 PoC-Antigen-Schnelltest aus dem Landesbestand zur Verfügung gestellt hat.
Die IHK Südlicher Oberrhein verteilt im Auftrag der Landesregierung die Schnelltests an ihre Mitgliedsunternehmen.
Bestellungen sind über die Seite www.schnelltest.ihk.de möglich.
Seit Sonntag ist Frankreich als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Damit gelten verschärfte Einreiseregeln.
In Baden-Württemberg wurden über Allgemeinverfügungen der Landkreise Ausnahmen für Grenzpendler und Grenzgänger (Beruf, Ausbildung, Studium) sowie für den Besuch von nahen Angehörigen geregelt.
Für diese Personengruppen besteht eine Ausnahme von der Test- und Nachweispflicht insoweit, als in diesen Einzelfällen der Nachweis von kalenderwöchentlich zwei Negativtests ausreichend ist.
Zudem kann der Test auch unverzüglich nach der Einreise durchgeführt werden. Diese Personen profitieren zudem von einem kostenlosen Testangebot für Antigen-Tests, da sie die Bürgertestung in Anspruch nehmen können.
Eine spezielle Bescheinigung muss zur Inanspruchnahme des Testangebots nicht vorgelegt werden.
Mehr Information im Internet (auch auf Französisch und Englisch):
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-testpflicht-bei-der-einreise-nach-baden-wuerttemberg/