Es verhandelt am 21. und 22. Juni über die Frage der Sicherungsverwahrung. Laut Bundesgerichtshof war die Begründung nicht ausreichend.
Dass der Täter vorzeitig nach 15 Jahren freikommt, bleibt weiter so gut wie ausgeschlossen, denn der BGH bestätigte auch die besondere Schwere der Schuld. Der rumänische Fernfahrer hatte im gestanden, sein Opfer im November 2016 in einem Wald in den Weinbergen vergewaltigt und erschlagen zu haben.
Der Mann war sieben Monate nach der Tat in einer Spedition in Endingen festgenommen worden. Die Ermittler waren dem damals 40-jährigen Vater von drei Kindern über die Auswertung von Lkw-Mautdaten auf die Spur gekommen.