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Allgemeinverfügung verlängert

Lörrach: Erweiterte Maskenpflicht gilt möglicherweise bis Mitte Mai

Das Landratsamt Lörrach hat wegen anhaltend hohen Corona- Infektionszahlen die Allgemeinverfügung zur erweiterten Maskenpflicht verlängert. Sollte es keine Besserung der Situation geben, gilt die Verfügung bis 17. Mai 2021.

Durch die Verlängerung der Allgemeinverfügung gilt weiterhin die Verpflichtung, eine medizinischen Maske zu tragen, also eine OP-Maske oder ein Atemschutz des Standards FFP2, KN95 oder N95.
 
Die Allgemeinverfügung zur erweiterten Maskenpflicht in konkreten Bereichen gilt zunächst bis einschließlich 17. Mai.
 
Die erweiterte Maskenpflicht gilt für Personen ab sechs Jahren weiterhin in diesen Bereichen:
 
a) auf allen Märkten, Messen und Ausstellungen und in deren Umfeld bis zu 50 Metern
b) an Außenverkaufsständen und in deren Wartebereichen sowie im Bereich des Außer-Haus-Verkaufs von Gaststätten
c) bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum
d) in für die Allgemeinheit zugänglichen Parkhäusern
e) auf für die Allgemeinheit zugänglichen Parkflächen mit mindestens zwei Stellplätzen
f) auf Bahnhöfen im gesamten Bahnhofsbereich inklusive bestehender Zu- und Durchgänge
g) auf Spielplätzen für Personen ab dem vollendeten vierzehnten Lebensjahr
h) im öffentlichen Raum der Innenstadtbereiche in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und Schopfheim
 
Die erweiterte Maskenpflicht tritt bereits vor dem 17. Mai außer Kraft, wenn am siebten Tag in Folge die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Lörrach unter 50 liegt. Maßgeblich hierzu sind die Lageberichte des Landesgesundheitsamts.
 
Der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung und die definierten Innenstadtbereiche können unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden.