Da bereits vermehrt Termine im ZIZ nicht abgesagt wurden, konnten diese blockierten Zeitfenster von anderen impfberechtigten Personen nicht gebucht werden, so die FWTM
Die Terminbuchung für das ZIZ erfolgt über die zentrale Termin-vergabeplattform des Bundes, entweder telefonisch über die Hotline 116 117, online über die Internetseite www.impftermin-service.de oder die App 116117.app.
Eine Verlegung von bereits vereinbarten Terminen ist nur bei einer Quarantänepflicht oder im Krankheitsfall möglich.
Impfberechtigung
Die FWTM weist darauf hin, dass vor dem Besuch des ZIZ zu prüfen ist, ob eine Impfberechtigung vorliegt. Derzeit werden nur die Personengruppen der Prioritäten 1 und 2 sowie über 60-Jährige aus der Priorität 3 gegen das Coronavirus geimpft. Die gesamte Priorität 3 (§4 CoronaImpfV – Personen mit erhöhter Priorität) ist noch nicht geöffnet.
Eine Übersicht der berechtigten Personengruppen ist auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg unter folgendem Link zu finden:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/in-fektionsschutz-hygiene/informationen-zu-corona-virus/impfberechtigt-bw/
Begleitpersonen
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen ist der Zutritt zum Impfzentrum für Begleitpersonen nur dann möglich, wenn dieser zwingend erforderlich ist.
Dies betrifft Personen, die einen Impftermin haben und aufgrund körperlicher oder geistiger Ein-schränkungen oder sprachlicher Barrieren auf eine Begleitung angewiesen sind. Das ZIZ bietet vor Ort auch eine Begleitung durch Mitarbeitende sowie Rollstühle an.
Im ZIZ wurden bisher rund 169.000 Impfungen gegen das Coronavirus durchgeführt.
Fragen zu allen Impfthemen, Terminen, Impfstoffen und verfüg-baren Mengen beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg:
https://sozialministe-rium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressekontakt/