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Haftstrafen im Freiburger Rattengift-Prozess

Haben zwei Sicherungsverwahrte ihrem Mitgefangenen Rattengift ins Essen gemischt? Diese Frage konnte beim Prozess vor dem Freiburger Landgericht nicht zweifelsfrei geklärt werden.

Die beiden Angeklagten wurden trotzdem zu Haftstrafen von je einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, weil sie den Mitgefangenen schon vor dem angeblichen Giftanschlag zusammengeschlagen hatten. Diesen Angriff hatten die Angeklagten zugegeben, die geplante Vergiftung dagegen abgestritten. Weil die Möglichkeit eines fingierten Anschlags nicht ganz ausgeschlossen werden konnte, gilt das Prinzip: im Zweifel für die Angeklagten.

Den beiden 36 und 37 Jahre alten Männern war ursprünglich vorgeworfen worden, geplant zu haben, den Mitgefangenen wegen Streitereien zu töten. Einer der beiden habe aus einer Rattenfalle im Hof Teile des Giftköders genommen und unter das Gemüse gemischt.

Der Mitgefangene hatte ausgesagt, als er das Gemüse zubereiten wollte, sei ihm ein Riss in der Verpackung aufgefallen - und später auch eine blaue Substanz im Inneren. Bei einer Untersuchung wurde schließlich Rattengift nachgewiesen.