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Straftäter fällt wegen fehlendem Mund-Nasenschutz auf

Waldshut/Lörrach: Zwei mehrfach gesuchte Männer wandern ins Gefängnis

Wegen diverser Straftaten waren zwei Männer mit mehrfachen Haftbefehlen gesucht worden. Jetzt wurden ihnen die Kontrolle der Bundespolizei zum Verhängnis, sie wurden festgenommen. Eine der beiden Männer war aufgefallen, weil er im Zug zwischen Waldshut und Rheinfelden keinen Mund-Nasenschutz trug.

Der eine Straftäter, ein 42-Jähriger Mann, war am vergangenen Sonntag im Regionalzug zwischen Waldshut und Rheinfelden von einem Polizisten angesprochen worden, weil er nicht wie vorgeschrieben einen Mund-Nasenschutz trug.
 
Daraufhin händigt er eine Befreiung von der Maskenpflicht aus, bei der es sich allerdings augenscheinlich um eine Fälschung handelte. Außerdem hatte der 42-Jährige keinen gültigen Fahrschein.
 
Weitere Vergehen kommen ans Licht!
 
Daraufhin wurde der Mann wegen des Verdachts der Urkundenfälschung an die Bundespolizei übergeben. Bei der Überprüfung stellte die Streife drei Vollstreckungshaftbefehle wegen Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz und vier Aufenthaltsermittlungen wegen Erschleichen von Leistungen und Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz fest.
 
Durch die drei Haftbefehle waren Geldstrafen von insgesamt 16.325 Euro zu vollstrecken, ersatzweise 145 Tage Freiheitsstrafe. Da der 42-Jährige die Geldsumme nicht aufbringen konnte wurde er in ein Gefängnis eingeliefert.
 
Nun droht ihm noch zusätzlich wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und Erschleichen von Leistungen ein Strafverfahren.
 
Fünffach Gesuchter ebenfalls dingfest gemacht
 
Eine weitere Festnahme konnte die Bundespolizei in Lörrach vermelden. Ebenfalls am Sonntag kontrollierte die Bundespolizei einen 27-Jährigen am Hauptbahnhof. Die Fahndungsüberprüfung  ergab, dass der Mann durch die Justiz mit vier Haftbefehlen zur Strafvollstreckung und einer Aufenthaltsermittlung gesucht wurde.
 
Wegen Vergehen nach dem Waffengesetz, Körperverletzung, unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln und Sachbeschädigung bestand jeweils ein Vollstreckungshaftbefehl und wegen Trunkenheit im Verkehr eine Aufenthaltsermittlung.
 
Der 27-Jährige konnte die zu vollstreckenden Geldstrafen von insgesamt 2215 Euro nicht aufbringen. Er wurde deshalb durch die Bundespolizei festgenommen und zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafen in Höhe von 184 Tagen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.