so Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer.
Wichtig sei, dass die Sanierungsmaßnahmen von der örtlichen Bevölkerung mitgetragen werden: Hier habe sich die Erstellung örtlicher Gesamtentwicklungskonzepte mit ausführlicher Bürgerbeteiligung bewährt. Die Rolle des Regierungspräsidiums bestehe darin, die Förderanträge entgegen zu nehmen, sie auf Plausibilität zu prüfen und eine Vorauswahl zu treffen. Die Entscheidung liege dann beim Wirtschaftsministerium des Landes.
Im Jahr 1971, schuf das neue Städtebauförderungsgesetz im damaligen Westdeutschland erstmals eine Rechtsgrundlage für diese bedeutende Gemeinschaftsaufgabe. Seither hat die öffentliche Hand große Anstrengungen unternommen, etwa um Privateigentümern finanzielle Anreize zur Sanierung von Wohngebäuden zu bieten, den öffentlich Raum aufzuwerten, mit Grünflächen zur Verbesserung des Stadtklimas beizutragen, Industrie- und Gewerbebrachen zu reaktiveren und die soziale Infrastruktur nachhaltig zu stärken. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Schaffen von Wohnraum.