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Weniger Arbeit durch Einreisebeschränkung und Bagatellgrenze

Markenfälschungen, Drogen und Personenkontrollen - Hauptzollamt Lörrach stellt Jahresergebnis vor

Die Pandemie hat auch den Arbeitsalltag des Hauptzollamt Lörrach verändert, aber auf das Arbeitsergebnis hat sie sich nur geringfügig ausgewirkt. Dies zeigt nun der Jahresbericht 2020.

Vom Hauptzollamt Lörrach wurden vergangenes Jahr 2,35 Milliarden Euro eingenommen. Die Summe setzt sich zusammen aus Zöllen, Verbrauchsteuern einschließlich Energie- und Stromsteuer sowie den Hauptanteil von rund 2,1 Milliarden Euro an Einfuhrumsatzsteuer.
 
Diverse Aufgabenbereiche des Hauptzollamts
 
Überwacht wurden unter anderem inländische Unternehmen, die verbrauchsteuerrechtliche Waren herstellen, lagern oder verwenden. Von Bedeutung gerade im Bereich des Hauptzollamts Lörrach sind rund 10.000 überwiegend in der Ortenau angesiedelte landwirtschaftliche Betriebe, die aus ihren Obstbeständen oder aus Nebenprodukten des Weinanbaus Alkohol herstellen. Mehr als 11.000 solcher Prüfungs- und Steueraufsichtsmaßnahmen wurden im Jahr 2020 von der zuständigen Abteilung, die ihren Sitz in Freiburg hat, durchgeführt. 1,7 Millionen Euro an Einnahmen konnten so nach- und rückgefordert werden; 154.000 Euro wurden erstattet.
 
Offene Forderungen vollstreckt die Zollverwaltung selbst und vollstreckt aber auch Geldforderungen im Auftrag von öffentlich-rechtlichen Fremdgläubigern, wie z.B. der Bundesagentur für Arbeit oder den Krankenkassen. Die Zuständigkeit der Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Lörrach beschränkt sich dabei nicht nur auf den eigenen Bezirk. Diese Aufgabe wird auch in den Bezirken der benachbarten Hauptzollämter Karlsruhe und Singen, also im gesamten badischen Raum und im südlichen Rheinland-Pfalz, wahrgenommen. 206.000 Vollstreckungsvorgänge waren auch 2020 zu bearbeiten, 70.000 weniger als im Vorjahr. Obwohl Unternehmen sowie Bürger in der Corona-Pandemie mit Steuerhilfsmaßnahmen, wie der Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen, entlastet wurden, konnte eine Gesamtforderungssumme in Höhe von 84,1 Millionen Euro realisiert werden; 30,1 Millionen Euro für die Zollverwaltung selbst.
 
Waren- und Barmittelschmuggel
 
Mit Kontrollen von privat Reisenden an den Grenzübergängen, auf Bundesstraßen und Autobahnen im Inland bekämpfen bewaffnete Zollbeamte auch mit Unterstützung von Diensthunden besonders den Waren-, Rauschgift-, Waffen-, Barmittel- sowie Arznei- und Dopingmittelschmuggel.
 
Unter anderem wurden übers Jahr mehr als 43.000 Schmuggelzigaretten sichergestellt sowie mehr als 14 Kilogramm Kokain, 95 Kilogramm Haschisch, 182 Kilogramm Marihuana und 68 Kilogramm Kath beschlagnahmt. In 33 Fällen hatten Reisende trotz Verpflichtung nicht angegeben, dass sie Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr mit sich führen. Bargeld im Wert von 1,3 Millionen Euro, meist versteckt im Auto oder am Körper, wurden deshalb zunächst sichergestellt.
 
Personenkontrollen
 
Im vergangenen Jahr waren die Beschäftigten dieser Kontrolleinheiten auch zur Unterstützung der  Bundespolizei in die vorübergehend pandemiebedingt wieder eingeführten systematische Grenz- und verstärkten Personenkontrollen eingebunden. 156.000 Personen wurden einer Kontrolle unterzogen, wovon 1.099 bereits aus verschiedenen Gründen zur Fahndung ausgeschrieben waren. 137 kontrollierte Personen wurden festgenommen.
 
Verbote und Beschränkungen bei der Einfuhr von Waren
 
Gewerblich eingeführte oder privat, im online Handel bestellte Designerprodukte, die sich als Fälschungen erweisen, elektrisches oder elektronisches Gerät und Kinderspielzeug, das die europäischen Sicherheitsstandards nicht erfüllt, Tiere, Pflanzen und Teile von diesen, die vom Aussterben bedroht und deshalb besonders zu schützen sind, Arzneimittel, die in Deutschland nicht zugelassen sind, Lebensmittel, die besonderen Hygiene Bestimmungen unterliegen oder deren Einfuhr aus sonstigen Gründen beschränkt ist - all das wird bei Abfertigungen und Warenkontrollen an den Grenzzollstellen oder Binnenzollämtern mit ihren Postabfertigungsstellen festgestellt.
 
Obwohl zur Reduzierung des Publikumsverkehrs besonders bei den Postzollstellen alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, dass die Zollformalitäten für Warensendungen durch den Postbeförderer schon bei den sogenannten Auswechselstellen erledigt werden, mussten mehr als 400 Gegenstände, die unter gefälschtem Markennamen eingeführt werden sollten, sichergestellt werden. 113 Sendungen enthielten Produkte, die nicht den Sicherheitsbestimmungen der EU entsprachen und deshalb eine Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher dargestellt hätten. Acht Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen wurden festgestellt und 167 Aufgriffe im Zusammenhang mit dem Import von Arzneimitteln.
 
Weniger als die Hälfte von Ausfuhrkassenzettel
 
Reisende mit Wohnort in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat können in Deutschland umsatzsteuerfrei einkaufen, sofern das Verkaufsunternehmen an diesem Verfahren teilnimmt, die Ware anschließend aus Deutschland ausgeführt wird und eine deutsche Grenzzollstelle die Ausfuhr sowie den drittländischen Wohnsitz der Käufer der betreffenden Waren auf einem dafür vorgesehenen Beleg bestätigt. Seit 1. Januar 2020 wird diese Bestätigung nur noch dann erteilt, wenn der Rechnungsbetrag für einen Einkauf in einem Geschäft den Betrag von 50 Euro übersteigt. Diese Regelung gilt zur Entlastung der Zollstellen bis zur Einführung eines automatisierten Verfahrens. Die Auswirkungen waren vom ersten Tag an spürbar.
 
Im Zuge der eingeschränkten Einreisemöglichkeiten während der Pandemie gerade auch für Bürgern aus der Schweiz hat das Antragsaufkommen zum Abstempeln der sogenannten Ausfuhrkassenzettel zusätzlich erheblich abgenommen. 2,4 Millionen Bestätigung wurden an den Serviceschaltern im Bezirk erteilt, 2019 lag diese Zahl noch bei 5,6 Millionen.