Ähnliches gelte für die Verkürzung des Abstandes zwischen Erst- und Zweitimpfung. Auch hier sieht der Beschluss vor, dass eine Verkürzung nur im Bereich der Arztpraxen möglich ist. Im Bereich der Kreisimpfzentren bleiben die Impfabstände unverändert.
Das heißt, im KIZ in Tiengen gilt weiterhin der festgelegte Impfabstand von zwölf Wochen zwischen Erst- und Zweitimpfung. Es wird deshalb darum gebeten, keine Anfragen zu Terminverschiebungen an das Landratsamt oder das KIZ zu stellen. Diese sind nicht möglich.
Das Landratsamt gibt zudem bekannt, dass die Impfzentren keinen weiteren Astra-Zeneca-Impfstoff vom Land für Ersttermine erhalten. Ersttermine mit BionTech im KIZ werden weiterhin vergeben.
Hinweis zur Terminvergabe im KIZ
Die Terminvereinbarung läuft zentral über das Land: Telefonisch unter 116 117 oder online über www.impfterminservice.de.