Außerdem werden dieSperrzeiten für Außenflächen vereinheitlicht, unter der Woche ist um 23 Uhr Schluss, Freitagabend, Samstagabend und vor Feiertagen um 24 Uhr.
Desweiteren soll geprüft werden, ob das Konzept „Gastronomie auf Parkplätzen“ auch nach der Corona-Krise in Freiburg eine Zukunft hat. Auch 2022 soll das möglich gemacht werden. Dann soll eine Evaluation stattfinden, die die Erfahrungen von 2020 bis 2022 unter die Lupe nimmt.
Auch der Einzelhandel kann öffentliche Fläche nutzen, um seine Waren oder die von Werbeträgern vor den Geschäften auszulegen.Für die Gastronomie und den Einzelhandel sollen in diesem Jahr zudem keine Sondernutzungsgebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen erhoben werden. Diese Regeln sollen für das ganze Jahr gelten.
Durch den Erlass von Gebühren der Gastronomie und den Mindereinnahmen bei den Parkplätzen verzichtet die Stadt im Jahr 2021 auf knapp 325.000 Euro. Im Bereich Einzelhandel nimmt die Stadt rund 60.000 Euro weniger Gebühren auf öffentlichen Flächen ein.
Im Jahr 2022 sollen die Gebühren wieder regulär erhoben werden. Zukünftig gelten dieselben Sperrzeiten für alle gastronomischen Freisitzflächen.