Der Kreis Breisgau-Hochschwarzwald erlässt eine neue Allgemeinverfügung für Grenzgänger und Grenzpendler
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat eine neue Allgemeinvefügung für Grenzpendler und Grenzgänger erlassen, die ab morgen gilt.
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat eine neue Allgemeinvefügung für Grenzpendler und Grenzgänger erlassen, die ab morgen gilt.
Grenzpendler und Grenzgänger, die in einer Kalenderwoche ausschließlich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen einreisen, müssen lediglich einmal in dieser Kalenderwoche über einen Testnachweis verfügen.
Können Grenzpendler und Grenzgänger bei Einreise keinen Nachweis über das Nicht-vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen, besteht die Verpflichtung, unverzüglich nach der Einreise eine Testung hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vornehmen zu lassen.
Nachweise über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind mitzuführen, sobald und soweit diese vorliegen, und auf Anforderung der zuständigen Behörde oder einer von ihr beauftragten Stelle unverzüglich vorzulegen.
Personen, die in einer Kalenderwoche mindestens zwei Einreisen aus einem Hochinzidenzgebiet aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten oder zweiten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten, Lebenspartners oder Lebensgefährten oder aufgrund eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts vornehmen, müssen zweimal in dieser Kalenderwoche über einen Testnachweis verfügen.
Alle weiteren Bestimmungen für Grenzpendler und Grenzgänger findest du hier: www.lkbh.de/bekanntmachungen .