Während dies für geplante Aufenthalte bereits galt, führen die Kliniken nun über das empfohlene Maß hinaus eine einheitliche Lösung für alle Patienten ein, auch solche mit ambulanten Sprechstundenterminen.
Erforderliche Begleitpersonen sind bei dieser Testnachweispflicht ebenfalls eingeschlossen. Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein, bei einem Antigen-Schnelltest gilt ein Zeitfenster von 24 Stunden.
Geimpfte oder Genesene sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie die Immunisierung nachweisen können – etwa mittels Impfpass und Personalausweis.
Die darüber hinausgehenden, bisherigen Testregelungen bleiben unverändert bestehen. So erhalten alle geplanten und Notfall-Patienten bei ihrer Aufnahme und während ihres Aufenthaltes weitere Tests.
In diesem Zuge haben die Kliniken auch das Testangebot für ihre Mitarbeitenden vor Ort in den vier Standorten nochmals ausgeweitet. So sollten sich Mitarbeitende im engen Kontakt mit infektiösen, besonders vulnerablen oder Notfall-Patienten dreimal wöchentlich testen lassen. Alle anderen Mitarbeitenden werden zu einer zweimaligen Testung pro Woche angehalten. Unverändert haben alle Klinikenmitarbeiter jederzeit die Möglichkeit, einen Schnelltest im hauseigenen Corona Infection Control Center am Kreiskrankenhaus Lörrach durchführen zu lassen.