Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Testpflicht und Terminbuchung für Geschäfte entfällt

Waldshut/Lörrach: Lockerungen dank sinkender Corona-Infektionszahlen

In den Landkreisen Waldshut und Lörrach ist die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in den vergangenen Tagen weiter zurück gegangen. Da der Inzidenzwert nun unter 50 liegt, können sich die Bürger auf Lockerungen der Maßnahmen freuen.

Im Kreis Waldshut liegt die Inzidenz heute bei 31,6 und die Lockerungen sind bereits gestern in Kraft getreten. Im Kreis Lörrach liegt der Wert bei 41,1. Hier gilt nun ab heute – wie bereits im Kreis Waldshut:
 
Testpflicht im Einzelhandel entfällt. Weitere Öffnung mit folgenden Auflagen:
- Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein Kunde
 - Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche
- Für die darüberhinausgehende Fläche gilt: ein Kunde pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel) - Maskenpflicht auch vor den Geschäften und auf den Parkplätzen - Gesteuerter Zutritt - Warteschlangen vermeiden - Besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt - Testpflicht entfällt
 
-Archive, Büchereien und Bibliotheken können ohne die Einschränkungen nach §§ 15 und 16 CoronaVO geöffnet werden.
 
-Zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen können ohne die Einschränkungen nach §§ 15 und 16 CoronaVO geöffnet werden.
 
-Die Lockerungen müssen zurückgenommen werden, wenn die Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 50 liegt.

-Im Schulbereich tritt ab 01. Juni der § 19 Abs. 2 außer Kraft (Unterricht unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Testangebote sowie unter Wahrung der Abstandspflicht im Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht). Das bedeutet, dass das Abstandsgebot an weiterführende und berufliche Schulen aufgehoben wird, also Präsenzunterricht möglich ist. Im Klassenverbund ist die Sportausübung im Freien gestattet und Tagesausflüge im Klassenverbund sind gestattet.