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Sicherheitsverwahrung ist noch offen: " Er ist gefährlich für die Allgemeinheit"

Freiburger Schwurgericht verurteilt Messerstecher zu 9 Jahren Haft

Im Messerstecher-Prozess in Freiburg ist heute das Urteil gefallen.

Das Schwurgericht hat den 24-jährigen Libanesen wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt. Außerdem behält es sich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vor.

Der junge Mann hatte im vergangenen Oktober eine Bar in Freiburg besucht, in der er mit einem anderen Libanesen im Alter von 20 Jahren einen Streit hatte. Die Auseinandersetzung ging dann auf der Straße weiter.

Dort stach er seinem Opfer zweimal mit einem Messer in die Brust. Eine Stunde später verstarb der 20-jährige.

Die eventuelle Sicherungsverwahrung steht im Raum, da der Verurteilte bereits vielfach wegen Gewaltdelikten vorbestraft ist- unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung.

Er wird als gefährlich eingestuft für die Allgemeinheit.