Im Hauptbahnhof in Freiburg wurde der 21-jährige Mann gestern Abend durch eine Streife der Bundespolizei kontrolliert. Während der Kontrolle räumte der Mann ein, zwei Wurfmesser mit sich zu führen.
Grundsätzlich darf man Wurfmesser ab 18 Jahren besitzen, in der Öffentlichkeit darf man sie aber nur führen, wenn die Klingenlänge unter 12 cm liegt. Beide Wurfmesser waren aber länger und wurden durch die Bundespolizei sichergestellt. Den Mann erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Waffengesetz.
Im Badischen Bahnhof in Basel konnte die Bundespolizei einen Mann festnehmen, der bereits seit drei Jahren mit Haftbefehl gesucht wurde.
Obwohl der 48-Jährige wusste, dass er mit Haftbefehl gesucht wurde, versuchte er mit dem Zug von der Schweiz nach Deutschland zu reisen. Die Reise endete bei der Bundespolizei die ihn zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt einlieferte.
Im Jahr 2018 wurde er wegen eines Vergehens gegen das Pflichtversicherungsgesetz von einem deutschen Gericht rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 1550 Euro verurteilt. Da er die verhängte Strafe nie bezahlte, wurde er mit Haftbefehl gesucht. Auch vor Ort konnte er das Geld nicht aufbringen und wurde deshalb zur Verbüßung der 31-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.