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Ehemaliger Pfarrer aus Lahr darf jahrelang keine Gottesdienste mehr feieren

Das Gericht der Erzdiözese Freiburg verurteilt einen Ex-Dekan

Das kirchliche Gericht der Erzdiözese Freiburg hat jetzt einen ehemaligen Dekan aus Lahr verurteilt.

Unter anderem darf er fünf Jahre lang keine öffentlichen Gottesdienste mehr feiern und für die nächsten 20 Jahre kein Amt mehr ausüben, in denen er Verantwortung für finanzielle Fragen trägt. Außerdem wurde sein Gehalt auf die Grundsicherung reduziert.

Der ehemalige Dekan war vom Landgericht Mannheim zu vier Jahren Haft wegen Veruntreuung verurteilt worden. Zwei Jahre davon hatte er abgesessen, der Rest wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der Ex-Pfarrer hatte sich beim Ursulinenkonvent in Mannheim, seiner Pfarrgemeinde und bei einem Caritasverband  insgesamt 240.000 Euro ergaunert- unter anderem durch fingierte Rechnungen, Spenden für nicht existierende Projeke oder Belege für private Ausgaben.

Außerdem nahm er aus der Pfarrgemeinde-Kasse regelmässig Geld für private Zwecke.