Der 47-Jährige wurde vergangenen Samstag im Freiburger Hauptbahnhof von der Bundespolizei kontrolliert.
Bei der Überprüfung des marokkanischen Staatsangehörigen, der sich mit einer deutschen Niederlassungserlaubnis ausweisen konnte, stellte die Streife drei offene Haftbefehle fest. Zwei Haftbefehle waren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu vollstrecken. Gefordert waren Geldstrafen in Höhe von 1740 Euro sowie 1830 Euro, ersatzweise 58 Tage bzw. 61 Tage Freiheitsstrafe. Des Weiteren bestand ein Vorführungshaftbefehl gegen den 47-Jährigen, da er nicht zur Hauptverhandlung erschienen war. Er wird wegen Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt.
Außerdem fanden die Beamten bei seiner Durchsuchung einen gefälschten kroatischen Führerschein, sowie 7 Gramm Haschisch. Wegen Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Aufgrund des Vorführungshaftbefehls wurde der 47-Jährige beim Haftgericht vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die geforderten Geldstrafen konnte er nicht aufbringen.