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Gericht verhängt Freiheitsstrafe auf Bewährung

Bauunternehmer aus Emmendingen betreibt Schwarzarbeit im großen Stil

Ein Bauunternehmer aus Emmendingen soll mehrere für ihn tätige Arbeitnehmer nicht sozialversichert haben. Die hinterzogenen Sozialabgaben sollen mehr als 260.000 Euro betragen.

Der Zoll hatte seit 2018 gegen den Bauunternehmer ermittelt, das Amtsgericht Emmendingen verhängte nun eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und Zehn Monaten auf Bewährung.

Während einer Routinekontrolle und Befragung von Arbeitern im Herbst 2018 auf einer Baustelle in Freiburg hatten sich für die Zöllner erste Hinweise auf die strafbaren Handlungen des Unternehmers ergeben. Die Prüfung der Geschäftsunterlagen im Unternehmen und vom Gericht angeordnete Durchsuchungsmaßnahmen lieferten schließlich stichhaltige Beweise: Im Zeitraum von 2016 bis 2018 hatte der unehrliche Geschäftsmann mehrere für ihn tätige Arbeitnehmer bewusst nicht bei der Sozialversicherung angemeldet, um die Pflichtbeiträge zu sparen. Die Arbeiter wurden schwarz, in bar bezahlt.

Durch gefälschte Rechnungen von mit der Ausführung von Arbeiten angeblich beauftragten Subunternehmen, hatte er die Schwarzlohnzahlungen an seine Beschäftigten vertuscht. Die Rechnungen hatte er per Banküberweisung an den angeblichen Subunternehmer bezahlt, die Beträge jedoch von diesem abzüglich einer Provision sofort wieder in bar zurückerhalten, um sie an seine Arbeiter weitergeben zu können. Die Straftat gab er von Gericht zu.

Den Sozialkassen ist auf diese Weise ein Schaden in Höhe von 266.000 Euro entstanden. Diesen Betrag muss der Unternehmer nachbezahlen.