Der Impfstoff kann frei gewählt werden. Zur Verfügung stehen Biontech-Pfizer, AstraZeneca und Johnson & Johnson.
Geimpft werden können auch Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren, hier gelten allerdings besondere Regelungen: Kinder unter 16 Jahren müssen zur Impfung von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet werden.
Der anwesende Elternteil wie auch das Kind müssen nach der ärztlichen Aufklärung angeben, dass sie mit der Impfung einverstanden sind.
Ist bei der Impfung nur ein Elternteil anwesend, muss dieser zudem erklären, dass auch der andere sorgeberechtigte Elternteil mit der Impfung einverstanden ist.
Davon kann nur abgesehen werden, wenn der anwesende Elternteil das alleinige Sorgerecht hat.