In den Kreisen Waldshut und Breigau-Hochschwarzwald gelten ab heute strengere Corona-Regeln
Seit heute gelten in den Kreisen Waldshut und Breisgau-Hochschwarzwald wieder strengere Corona-Regeln, weil die 10er-Inzidenz überschritten ist.
Seit heute gelten in den Kreisen Waldshut und Breisgau-Hochschwarzwald wieder strengere Corona-Regeln, weil die 10er-Inzidenz überschritten ist.
Mit der Inzidenzstufe 2 werden also einige Lockerungen zurückgenommen.
Es dürfen sich nur noch 15 Personen aus bis zu vier Haushalten treffen (wobei Kinder unter 14 Jahren aus diesen Haushalten nicht mitzählen, ebenso wie bis zu fünf weitere Kinder unter 14 Jahren).
Bei privaten Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten oder Geburtstage) sind innen wie außen maximal 200 Personen zugelassen. In geschlossen Räumen müssen die Personen nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet sein.
Öffentliche Veranstaltungen (z.B. Theater, Flohmarkt etc.) dürfen im Freien mit maximal 750 Personen stattfinden. Ab 200 Personen gilt Maskenpflicht ab 6 Jahren.
In geschlossenen Räumen sind öffentliche Veranstaltungen auf 250 Personen begrenzt. Alternativ gelten Regelungen in Abhängigkeit von der zugelassenen Kapazität, wobei die Personen nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet sein müssen.
Keine Änderungen gibt es beispielsweise bei Freizeiteinrichtungen (z.B. Schwimmbäder), Kultureinrichtungen (z.B. Bibliotheken, Museen), in der Gastronomie, im Einzelhandel und bei körpernahen Dienstleistungen (Friseur, Nagelstudio) sowie bei Beherbergungsbetrieben.
Einen genauen Überblick darüber, welche Maßnahmen gelten, gibt es unter: