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Sieg für Freiburger OB vor Verwaltungsgericht

Juristischer Sieg für Freiburgs OB Martin Horn. Laut Urteil des Verwaltungsgerichts war seine Äußerung gegenüber einem AFD-Stadtrat in einer Gemeinderatssitzung nicht rechswidrig.

Horn hatte gesagt: „Das ist schade, dass Sie das nicht verstehen, aber vielleicht hängt das auch am eingeschränkten Demokratieverständnis.“ Die Äußerung war nach einem Redebeitrag des Stadtrats gefallen, mit scharfen Worten die Absetzung des Tagesordnungspunkts 6 forderte, der sich unter anderem mit der Neubesetzung gemeinderätlicher Ausschüsse und Gremien befasste. Der Stadtrat hatte daraufhin Klage erhoben.

Doch diese Klage wies das Gericht im Wesentlichen mit folgender Begründung ab:
Der Oberbürgermeister habe die mit der Klage angegriffene Äußerung nicht als Sitzungsleiter, sondern unter Wahrnehmung seines Rederechts als Mitglied des Gemeinderats getätigt. Bei der Wahrnehmung seines Rederechts unterliege er denselben rechtlichen Grenzen wie alle anderen Gemeinderäte. Diese Grenzen habe er eingehalten.

Ratsmitglieder hätten solche Äußerungen zu unterlassen, die den ordnungsgemäßen Sitzungsablauf störten. Dies sei bei Äußerungen der Fall, die den Tatbestand der „groben Ungebühr“ erfüllten und dabei etwa als „Formalbeleidigung“ oder Schmähkritik zu qualifizieren seien. Dabei seien strenge Maßstäbe anzulegen. Denn der Widerstreit der unterschiedlichen Positionen im Gemeinderat lebe nicht zuletzt von Debatten, die mit Stilmitteln wie Überspitzung, Polarisierung, Vereinfachung oder Polemik geführt würden.

Die Äußerung des Oberbürgermeisters sei nicht grob ungebührlich gewesen. Dabei sei insbesondere von Bedeutung, dass er mit der Äußerung auf den Redebeitrag des Klägers reagiert habe, in dem dieser die geplante Neubesetzung von Ausschüssen und Gremien mit scharfen Worten kritisiert habe. Wortwahl und Inhalt des Redebeitrages hätten den Eindruck erwecken können, dass der Fraktionswechsel zweier Ratsmitglieder und die hierdurch notwendig gewordene personelle Neubesetzung bestimmter Gremien und Ausschüsse „unlauter“ bzw. mit demokratischen Grundsätzen nicht vereinbar sei („… jetzt sollen wegen eines Stühlchen-Wechsel-Spiels ausgerechnet DIE GRÜNEN einen unangemessenen Zugewinn an Ausschussposten bekommen “; „Sie erklären mir, warum das gerecht ist und der Bürger auf der Straße sich nicht verarscht vorkommen soll, wenn wir hier solche Spielchen treiben“; „Weil Frau Kollegin … ihre Wähler verschaukelt, …“). Der Oberbürgermeister habe ersichtlich einen Streit um die Anwendung „demokratischer Spielregeln“ zum Anlass für die beanstandete Formulierung genommen. Von einer gezielten Diskreditierung ohne Auseinandersetzung in der Sache könne keine Rede sein.