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Sicherungsverwahrung für Mörder von Endinger Joggerin bestätigt

Der Mörder der Endinger Joggerin muss möglicherweise nach seiner Haftzeit in Sicherungsverwahrung. Das Freiburger Landgericht hat diesen Vorbehalt gestern bestätigt.

Ob der 44-jährige dann tatsächlich in Sicherungsverwahrung untergebracht wird, entscheidet sich erst zum Ende seiner Haft. Das Landgericht hatte erneut über die Sicherungsverwahrung verhandeln müssen, weil der Bundesgerichtshof entschieden hatte, dass dieser Punkt beim ersten Urteil 2017 eine missverständliche Formulierung enthalten hatte.

Der rumänische Fernfahrer war zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er vor fünf Jahren eine 27-jährige Frau in einem Wald in den Weinbergen bei Endingen vergewaltigt und erschlagen hat.

Sieben Monate nach der Tat war er in einer Spedition in Endingen festgenommen worden. Die Auswertung von LKW-Mautdaten haten die Ermittler auf seine Spur geführt.

Außerdem war er letztes Jahr vom Landgericht Innsbruck schuldig gesprochen worden, weil er vor sieben Jahren eine französischen Austauschstudentin in Kufstein ermordet hat.