Im April 2019 soll der Mann in Freiburg einen Lebensmittelmarkt betreten haben, obwohl er dort bereits zuvor Hausverbot erteilt erhalten hatte. Auf die Aufforderung eines Marktmitarbeiters, den Markt zu verlassen, soll der Beschuldigte ihn unvermittelt gegen den Kopf und zu Boden geschlagen haben. Auch auf zu Hilfe eilende Personen soll der Beschuldigte eingeschlagen haben. Die Opfer sollen erhebliche Verletzungen insbesondere auch im Kopf- und Gesichtsbereich erlitten haben.
Anfang Mai 2019 soll der 34-jährige in einer gemeinschaftlich genutzten Unterkunft Stahlträgerelemente mit roter Wandfarbe bemalt und dabei Boden und Wand erheblich verschmiert haben.
Im Mai 2020 soll er auf dem Platz der Alten Synagoge in Freiburg einen dort sitzenden Geschädigten mit Bier überschüttet und anschließend mit erheblicher Wucht gegen den Kopf geschlagen haben, so dass er auf dem Boden aufschlug. Das Opfer soll erheblich verletzt worden sein.
Im November 2020 soll der Beschuldigte sich in einer Freiburger Obdachlosenunterkunft aggressiv verhalten haben. Als mehrere Polizeistreifen eingetroffen seien, habe sich der Beschuldigte ihnen gegenüber massiv widersetzt. Unter anderem habe er einen Metallstuhl mit Wucht gegen Kopf und Oberkörper eines Polizeibeamten geschleudert, um ihn zu verletzen. Anschließend soll sich der Beschuldigte in einem Badezimmer verschanzt haben und den Aufforderungen der Polizeibeamten nicht nachgekommen sein. Schließlich habe die Tür durch Polizeibeamte mit einer Türramme geöffnet werden müssen. Der Beschuldigte habe sich gegen seine anschließende Festnahme massiv widersetzt und dabei Polizeibeamte verletzt.
Da der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Begehung der Taten schuldunfähig gewesen sein soll, von ihm jedoch weitere erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen dürften, fordert die Staatsanwaltschaft, dass er dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.