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Verwaltungsgericht gibt Kläger recht

Drohne bei Freiburger "Klimastreik" war rechtswidrig

Der polizeiliche Drohneneinsatz beim „Klimastreik“ in Freiburg vor zwei Jahren war rechtswidrig. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht entschieden. Geklagt hatte ein Teilnehmer der Kundgebung.

20.000 bis 30.000 Personen hatten sich zunächst auf dem Platz der Alten Synagoge versammelt und waren dann durch die Freiburger Innenstadt gezogen.

Das Polizeipräsidium Freiburg setzte mit kurzen Unterbrechungen zwischen 10:09 Uhr und 10:28 Uhr sowie von 11:02 Uhr bis 13:30 Uhr eine Drohne ein, die über die Versammlung flog und in Echtzeit Bildaufnahmen in das Lagezentrum übertrug. Die Aufnahmen wurden nicht gespeichert.

Das Verwaltungsgericht hat jetzt festgestellt, dass der Einsatz der polizeilichen Drohne bei der „Friday for Future“-Versammlung in Freiburg am 20.09.2019 zur Steuerung und Lenkung der Versammlung gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit verstoßen hat.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Polizeipräsidium Freiburg, kann innerhalb von einem Monat Berufung einlegen. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Symbolfoto: Shutterstock