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Ausnahme bei Ausstellungen

Rheinfelden: Nur noch 2G bei städtischen Veranstaltungen

Die Stadt Rheinfelden setzt jetzt voll auf 2G.

Sprich: Wenn die Stadt Veranstaltungen durchführt, dürfen nur noch genesene oder geimpfte Personen daran teilnehmen. Dabei entfällt dann die Maskenpflicht und das Abstandsgebot.

"Diese Regelung bedeutet nicht nur einen weiteren Schritt in Richtung Normalität und ein „Plus“ an Wohlfühlatmosphäre für die Besucher unserer Kulturveranstaltungen, sondern erlaubt auch eine wirtschaftlichere Auslastung“, betont Oberbürgermeister Klaus Eberhardt.

Bei den Raumkapazitäten werde man mit Augenmaß die Besucherobergrenze „lockern“.

Nach wie vor müssen die Besucher auch beim 2G-Modell den Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre.

(Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen negativen Antigentest vorlegen.)

Sollte jemand, der die 2G-Regel nicht erfüllt, vor dem heutigen Tag Karten im Vorverkauf erworben haben, dann kann er diese bei der jeweiligen Vorverkaufsstelle problemlos zurückgeben.

Von dieser neuen Regel ausgenommen sind der Besuch von Austellungen. Hier gilt weiterhin die 3G-Regelung.