Der 46-Jährige Hesse hatte bei der Kontrolle am Zollamt Weil am Rhein – Autobahn angegeben, keine Ware aus dem Ausland mitgebracht zu haben.
Davon ließen sich die Beamten aber nicht täuschen und kontrollierten den Kofferraum des Fahrzeugs. Darin fanden sie eine Box in der siebzehn lebende Krabben in einer Plastiktüte verpackt waren.
Als der Hesse darauf angesprochen wurde, behauptete er, die Krabben bereits aus Deutschland in die Schweiz mitgebracht zu haben.
Bei näherer Betrachtung und Recherche stellten die Zollbeamten fest, dass es sich bei den Schalentieren um sogenannte Wollhandkrabben handelte. Auffällig ist bei dieser Art der Haarpelz an den beiden Scheren, welcher Namensgeber für die Tiere ist. Außerdem handelt es sich bei den ursprünglich in China beheimateten Wollhandkrabben um eine invasive Art, die bereits im letzten Jahrhundert eingeschleppt wurde. Die Krabbe verdrängt heimische Krabbenarten und stört somit das Ökosystem beträchtlich.
Deshalb gibt es eine EU-Verordnung, die verbietet diese Tiere zu züchten, zu besitzen, weiterzugeben oder zu handeln.
Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Somit leiteten die Beamten gegen den Mann eine Bußgeldverfahren ein, beschlagnahmten die Krabben und sorgten sofort dafür, dass diese in mehreren, mit reichlich Wasser gefüllten Eimern mehr Bewegung hatten, als in einer Plastiktüte.
Ein Freiburger Zoohändler erklärte sich schließlich bereit, die Tiere bis zur Klärung ihres weiteren Schicksals artgerecht zu beherbergen.
Hierüber sowie über die Höhe des Bußgeldes hat nun das zuständige Bundesamt für Naturschutz zu entscheiden.