Lörrach: Zollbeamte finden Schmuggelgeld im Schuh
Gleich zweimal haben die Beamten des Hauptzollamts Lörrach bei Reisenden Bargeld in größeren Mengen gefunden. In einem Fall waren tausende von Euro im ganzen Auto verteilt.
Gleich zweimal haben die Beamten des Hauptzollamts Lörrach bei Reisenden Bargeld in größeren Mengen gefunden. In einem Fall waren tausende von Euro im ganzen Auto verteilt.
Fündig wurden die Beamten zum einen bei einer Kontrolle in einem ICE aus der Schweiz kommend. Eine Reisende mit Wohnsitz in Polen verneinte die Frage nach anmeldepflichtigen Waren. Auf Nachfrage der Beamten, woher die getragenen Ringe der Frau stammten, gab die Reisende an, dass diese ein Geschenk eines Schweizer Freundes seien. Außerdem fragten die Zöllner die Frau, ob sie Barmittel mit sich führe. Dies verneinte die Frau zuerst zögernd, gab aber dann doch zu, etwa. 8.000 Euro Bargeld dabei zu haben. Weil die Frau so zögerlich antworte, zählten die Beamten das Bargeld nach und stellten fest, dass es sich um ca. 11.800 Euro handelte. Daraufhin wurde da Reisegepäck der Frau kontrolliert und die Zöllner entdeckten in einem Schuh eingewickelt in einem Strumpf weitere 19.700 Euro. Auch im Rucksack der Dame wurden die Beamten fündig und fanden nochmals Bargeld in Höhe von 750 Euro.
Insgesamt fanden die Zöllner rund 32.300 Euro Bargeld und zwei Goldringe im Wert von 3000 Euro.
Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung der Ringe bei der Einfuhr und zum anderen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der vorsätzlichen oder fahrlässigen Nichtanmeldung von Barmitteln eingeleitet. Die Einfuhrabgaben für die Ringe in Höhe von 650 Euro musste sie nachbezahlen. Für das zu erwartende Bußgeld wegen der Nichtanmeldung des Bargeldes wurde eine Sicherheit von 8.400 Euro erhoben.
In einem zweiten Fall von Bargeld-Schmuggel wurden die Beamten in einem Auto fündig, dessen französischer Fahrer aus Deutschland am Zollamt Weil am Rhein-Autobahn ausreisen wollte.
Auch hier verneinte der Kontrollierte die Frage nach anmeldepflichtigen Waren und Barmitteln. Der 35-Jährige gab an er sei geschäftlich in Deutschland gewesen und sei nun auf dem Nachhauseweg nach Frankreich. Bei der anschließenden Kontrolle fanden die Zöllner in einer Ablage neben dem Lenkrad ein Bündel mit zwanzig 100-Euro-Scheinen. Der Mann behauptete, dass dies sein komplettes Bargeld wäre.
Doch die Zöllner ließen nicht locker und durchsuchten das Auto weiter. Hierbei entdeckten sie hinter der Verkleidung im vorderen Bereich des Wagens ein weiteres, in medizinische Masken gehülltes, Bündel mit 100-Euro-Scheinen. Auch im hinteren Bereich des Wagens, in einer Herrenhandtasche und einem Kulturbeutel, wurden die Zollbeamten fündig.
Insgesamt wurden 28.200 Euro entdeckt, welche in 100- und 50-Euro-Scheinen aufgeteilt waren.
Auf Nachfrage, woher das Geld stamme, gab der 35-Jährige an, dass es sich um sein privates Bargeld handelt und er dies aus Angst vor Diebstahl in seinem Fahrzeug verteilte.
Auch hier leiteten die Beamten gegen den Fahrer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der vorsätzlichen oder fahrlässigen Nichtanmeldung von Barmitteln ein. Als Sicherheit für das zu erwartende Bußgeld wurden 7.330 Euro erhoben.
Wieviel Geld darf man bei Grenzübertritt mit sich führen?
Reisende, die nach oder von Deutschland ein- oder ausreisen, müssen beim Grenzübertritt mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr anmelden. Zu Barmitteln zählen unter anderem Bargeld, Schecks, Aktien oder auch Sparbücher.