Freiburg: Ab Montag gilt für ambulante Patienten in der Uniklinik 3G
Ab Montag gilt für die Ambulanzbesuche in der Uniklinik Freiburg die 3G-Regel.
Ab Montag gilt für die Ambulanzbesuche in der Uniklinik Freiburg die 3G-Regel.
Patienten müssen entweder nachweisen, dass sie die Erst-und Zweitimpfung haben, die seit mindestens 2 Wochen abgeschlossen ist. Oder dass sie genesen sind.
Sollten die 6 Monate seit der Genesung schon vorbei sind, muss mindestens eine Impfung nach durchgemachter Infektion bestätigt werden. Wer ungeimpft ist, muss einen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Ausgenommen sind Notfallpatienten. Kinder bis 14 Jahren gelten als getestet. Stationäre Patienten werden bei der Aufnahme per PCR-Testung auf SARS-CoV-2 getestet und täglich auf Symptome geprüft.
Termine weiter wahrnehmen
Ambulante Termine finden grundsätzlich wie geplant statt und sollten unbedingt wahrgenommen werden. Im Falle einer Terminverschiebung werden die Patienten gezielt benachrichtigt.
Die Begleitung von Patienten zu ambulanten Terminen ist nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich. Kinder können von einer Person begleitet werden. Für die Begleitperson gilt ebenfalls die 3-G-Regel.
Blutspende weiter möglich
Auch die Blutspendezentrale am Universitätsklinikum Freiburg ist weiterhin geöffnet; Blutspender benötigen keinen 3-G-Nachweis, sondern werden am Eingang zu Symptomen und Risikofaktoren befragt.
Besuchsstopp gilt weiter
Das allgemeine Besuchsverbot für das Universitätsklinikum Freiburg gilt weiterhin. In Ausnahmefällen können vereinzelt Besuche stattfinden (Härtefallregelungen)
Im gesamten Klinikum ist das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) vorgeschrieben. Bei Bedarf werden entsprechende Masken an den Klinikeingängen ausgegeben. Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin im gesamten Klinikum.
Aktuelle Informationen:
www.uniklinik-freiburg.de/behandlung/klinikaufenthalt/aktuelle-informationen-zum-corona-virus