Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Versammlungen von größeren Gruppen sind ebenfalls verboten

Der Kreis Lörrach und die Stadt Freiburg erlassen ein Alkoholverbot auf Plätzen

Im Kreis Lörrach gilt ein Alkoholverbot auf vielen öffentlichen Plätzen an Weihnachten und Silvester. Das hat das Landratsamt auf der Grundlage der Corona-Verordnung des Landes verfügt.

Ab heute um Mitternacht bis Samstagmorgen um 9 Uhr und in der Silvesternacht darf kein Alkohol ausgeschenkt oder konsumiert werden.

Auf den Plätzen in Lörrach, Binzen, Rheinfelden und Schopfheim, die auf der Homepage des Landratsamtes aufgelistet sind, gilt damit auch ein Versammlungsverbot.

In Freiburg wird es an Silvester auch ein Alkohol-und Versammlungsverbot auf verschiedenen Plätzen und Straßen geben. Welche das sind, gibt die Stadt nach Weihnachten bekannt.

Das Alkoholverbot , das dann am 31. Dezember ab 15 Uhr bis zum Neujahrstag um 9 Uhr gilt, umfasst sowohl den Konsum als auch den Ausschank von Alkohol. Die Außengastronomie ist davon nicht betroffen.

Das Versammlungsverbot betrifft Gruppen von mehr als 10 Personen. Außerdem teilt die Stadt mit, dass sie kein eigenes Feuerwerksverbot ausspricht.

Wie im letzten Jahr sei ja der Verkauf von Feuerwerkskörpern sowieso bundesweit untersagt.

Auch im Kreis Lörrach herrscht an Silvester, und schon jetzt an Weihnachten ein Alkohol-und Versammlungsverbot an vielen Plätzen.