Nach umfangreichen Ermittlungen des Hauptzollamts Lörrach sah es das Amtsgericht Lörrach als erwiesen an, dass der Unternehmer aus dem Raum Lörrach gegen die Pflicht zur Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeiten seiner Beschäftigten und in
37 Fällen gegen die Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes verstoßen hatte.
Das Gericht verhängte gegen den Mann deshalb Geldbußen in Höhe von 10.000 und 46.000 Euro.
Der Unternehmer hatte für seine Geschäftstätigkeit ausschließlich Arbeitnehmer eingesetzt, die sich meist nur wenige Monate in Deutschland aufgehalten und sich gegen die unrechtmäßigen Arbeitsbedingungen nicht zur Wehr gesetzt hatten.
Der Zoll konnte durch einen Abgleich der aufgezeichneten Arbeitszeiten mit den Gehaltsunterlagen Rückschlüsse auf die Höhe des ausbezahlten Lohnes ziehen.
Das Hauptzollamt Lörrach hatte zunächst Bußgeldbescheide gegen den unehrlichen Unternehmer erlassen, gegen die der Betroffene Einspruch eingelegt hatte. Deshalb fand vor einigen Wochen vor dem Amtsgericht die öffentliche Verhandlung statt. Die getroffenen Entscheidungen sind inzwischen rechtskräftig.