Nach Freiburg hat auch Stadt Schopfheim Recht bekommen, was die sogenannten Spaziergänge von Gegnern der Corona-Politik betrifft.
Die unangemeldeten Versammlungen bleiben verboten, das teilte das Verwaltungsgericht Freiburg mit.
Bei drei Montagsspaziergängen mit teilweise über 1000 Teilnehmern sei die Maskenpflicht trotz Aufforderung der Polizei nicht eingehalten worden.
Ein Bürger einer Nachbargemeinde von Schopfheim hatte einen Eilantrag gestellt, in Freiburg gab es drei Antragssteller.
Zwei von ihnen wollen jetzt vor den Verwaltungsgerichtshof Mannheim ziehen.