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Zoll fordert 4.800 Euro

Kundendienst am Fahrrad kommt Mann teuer zu stehen

Nur kurz währte die Freude über ein neues Rennrad aus der Schweiz, bei einem Mann aus dem Nordschwarzwald. Der Hauptzollamt Lörrach fordert nachträglich eine Stange Geld.

Der Mann aus Deutschland hatte sich Anfang Dezember ein hochwertiges Fahrrad für 13.600 Euro in der Schweiz gekauft. Er transportierte es über den Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn mit seinem Auto nach Hause in den Nordschwarzwald. Ohne es dabei am Zollamt ordnungsgemäß anzumelden.
 
Anfang Februar stand dann der erste Kundendienst an. Der Mann packte das Rennrad wieder in den Kofferraum und ließ den Kundendienst wie vorgegeben in dem Schweizer Geschäft, wo er das Rad gekauft hatte, durchführen.

Doch dieses Mal wurde er bei der Rückreise nach Deutschland beim Grenzübertritt kontrolliert und gab auf Befragen an, keine zollpflichtigen Waren mitzuführen. Als Grund der Reise antwortete er wahrheitsgemäß, den Kundendienst an seinem im Kofferraum befindlichen Rennrads.

Er hatte sich, nach eigenen Angaben, keinerlei Gedanken über eine mögliche Anmeldepflicht und zu entrichtende Abgaben bei der Ersteinfuhr gemacht.

Er zeigte sich einsichtig, dennoch mussten die Zöllner gegen den Mann wegen des Verdachts einer versuchten Steuerhinterziehung ein Verfahren einleiten und erhoben gleichzeitig Einfuhrabgaben in Höhe von rund 4.800 Euro.

Einfuhrbestimmungen aus der Schweiz nach Deutschland

Wer in der Schweiz shoppen geht, sollte sich bewusst sein, dass abgesehen von einigen Ausnahmen - wie Tabakwaren, Alkohol, Arzneimittel und Kraftstoffe - Waren mit einem Wert von über 300 Euro verzollt werden müssen.
 
Falls der Wert der Reisemitbringsel diese Freimenge überschreitet, sind diese bei der Zollstelle innerhalb der Öffnungszeiten unaufgefordert mündlich anzumelden und die Einfuhrabgaben zu entrichten.