Radfahrverbot in Lörracher Fußgängerzone
Jahrelang ist darüber heftig diskutiert worden - doch jetzt steht fest, ab heute ist die Kernfußgängerzone in Lörrach tagsüber für Radfahrer tabu.
Jahrelang ist darüber heftig diskutiert worden - doch jetzt steht fest, ab heute ist die Kernfußgängerzone in Lörrach tagsüber für Radfahrer tabu.
Die Sperrung gilt wochentags von 10:30 bis 18 Uhr, samstags von 9:30 bis 18 Uhr. Diesen Beschluss hatte der Lörracher Gemeinderat am 30. September 2021 gefasst. Damit soll die Aufenthaltsqualität für Fußgänger erhöht werden.
In den ersten beiden Wochen wird der Gemeindevollzugsdienst nur kontrollieren, ab Mitte März werden dann auch Bußgelder zwischen 25 und 40 Euro fällig.
Für die Neuregelung in der Kernfußgängerzone wurde an zwölf Standorten in der Fußgängerzone eine neue Beschilderung angebracht. Zusätzlich hat die Stadt temporär Hinweisplakate platziert, welche die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls auf die neue Regelung in der Kernfußgängerzone hinweisen.
Die Plakatkampagne ist eine Fortführung der Sensibilisierungskampagne für die „Miteinander-Stadt“, die im Frühjahr 2021 für mehr Rücksichtnahme in der Fußgängerzone warb. Begleitend dazu hat die Stadt einen Informationsflyer aufgelegt, der alle relevanten Informationen zum Radfahrverbot in der Kernfußgängerzone während der Hauptgeschäftszeiten enthält. Ergänzend dazu wurde auch der Informationsflyer für die Fahrradstraße in der Spital-/Weinbrennerstraße, die im Oktober 2021 als Umfahrung der Innenstadt frei gegeben wurde, nochmals neu aufgelegt.
OB Jörg Lutz bat um gegenseitige Rücksichtnahme und zeigte sich zuversichtlich, dass sich die Neuregelung schnell einspiele.
Alle Informationen zu der ab 1. März geltenden neuen Regelung in der Kernfußgängerzone finden sich auch auf der städtischen Website unter https://www.loerrach.de/radschieben.
Fotos: Stadt Lörrach