Maskenpflicht bei Freiburger Demo
Bei der morgigen Versammlung gegen die Corona-Politik in Freiburg müssen die Teilnehmer medizinische Masken tragen.
Bei der morgigen Versammlung gegen die Corona-Politik in Freiburg müssen die Teilnehmer medizinische Masken tragen.
Das Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag des Veranstalters gegen die Auflage der Stadt Freiburg abgelehnt. Der Veranstalter sieht darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit. Die Stadt verweist darauf, dass – trotz aktueller Lockerungen in anderen Bereichen – nach wie vor überall dort im Freien medizinische Masken getragen werden müssen, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Davon sei bei einem Demonstrationszug mit 4500 angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern, der auch durch engere Straßen zieht, auszugehen. Die Ansteckungsgefahr könne durch das Tragen von medizinischen Masken reduziert werden.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg ist noch nicht rechtskräftig. Der Veranstalter kann gegen den Beschluss noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einlegen.
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