Weil am Rhein: Kostenloses Zusatzarmband wird Uhrenkäufer zum Verhängnis
Ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung hat nun ein Uhrenkäufer am Hals. Und das nur, weil das kostenlose Wechselarmband beim Zoll auffiel.
Ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung hat nun ein Uhrenkäufer am Hals. Und das nur, weil das kostenlose Wechselarmband beim Zoll auffiel.
Der Mann hatte vergangenen Dezember eine hochwertige Uhr in der Schweiz gekauft und sie bei der Einfuhr nach Deutschland nicht beim Zoll angemeldet.
Zur gekauften Uhr gehörte auch ein Zweitarmband, dass der Juwelier nicht vorrätig hatte und deshalb versprach es per Post zuzusenden.
Das tat er dann vergangene Woche: Der Juwelier deklarierte das Paket als Geschenksendung im Wert von 10 Schweizer Franken und schickte es nach Deutschland.
Da dem Päckchen keine Rechnung beigelegt war, konnte der Postbeförderer die Sendung dem Empfänger nicht direkt zustellen. Sie wurde deshalb zur weiteren Abklärung des Wertes dem Zollamt Weil am Rhein übergeben, der Empfänger vom Postunternehmen hierüber informiert und gebeten, sich mit der Zollstelle in Verbindung zu setzen.
Der Uhrenkäufer erschien dann persönlich bei der Postabfertigung des Zollamts Weil am Rhein um sein „Goodie“ abzuholen.
Im Gespräch mit den Zollbeamten erklärte der Mann bereits Anfang Dezember eine Herrenarmbanduhr zum Preis von - seinen Angaben nach - rund 2.000 Schweizer Franken mit einem Zweitarmband, als kostenlosen Zugabe bei einem Schweizer Juwelier erworben zu haben. Mit der Uhr war er schließlich über den Grenzübergang Lörrach-Stetten, ohne kontrolliert zu werden, eingereist. Er habe sich nichts weiter dabei gedacht.
Weitere Recherchen der Zollamtsbeamten lieferten schließlich eindeutige Hinweise darauf, dass der Mann die Uhr zu einem Preis in Höhe von 8.700 Schweizer Franken gekauft hatte. Die Beamten stellten zwar nicht in Abrede, dass das nachgelieferte Wechselarmband im Preis für die Uhr enthalten war, verschiedentlich angeboten wurde es jedoch zu einem Preis von mehr als 300, nicht nur zehn Schweizer Franken.
Weil er die Uhr im Dezember, zum Zeitpunkt der Einfuhr, nicht unaufgefordert beieiner Zollstelle angemeldet hatte leiteten die Zollbeamten gegen den Mann wegen des Verdachts einer Steuerhinterziehung ein Strafverfahren ein.