Freiburger Klage gegen Bettensteuer gescheitert
Acht Jahre nach der Einführung der Bettensteuer in Freiburg ist die Klage dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Acht Jahre nach der Einführung der Bettensteuer in Freiburg ist die Klage dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Hoteliers aus Freiburg aber auch aus Hamburg und Bremen hatten Verfassungsbeschwerde eingereicht. Jetzt haben die Richter entschieden, dass Städte und Gemeinden diese Steuer von Übernachtungsgästen verlangen dürfen und diese Abgabe verfassungsgemäß ist.
Die Enttäuschung bei der Freiburger Klägerin ist groß, doch sie hofft darauf, dass die Hoteliers in Gesprächen mit der Stadt eine unbürokratische Lösung finden, wie sie sich an den Tourismuskosten beteiligen könnten, sie aber nicht allein finanzieren müssten.
Die Stadt Freiburg hat dagegen das Karlsruher Urteil begrüßt. Finanzbürgermeister Stefan Breiter dazu: „Das Bundesverfassungsgericht bestätigt den von Freiburg eingeschlagenen Weg und gibt uns und anderen Städten endlich Rechtssicherheit. Mit der Übernachtungssteuer haben wir rechtliches Neuland betreten, aber wir waren immer davon überzeugt, einen politisch und rechtlich tragfähigen Vorschlag vorgelegt zu haben, den unser Gemeinderat auch mittragen konnte“. Bürgermeister Breiter dankte der Stadtkämmerei und dem Rechtsamt für die genaue und gute rechtliche Vorbereitung.
Die kommunale Steuer für private Übernachtungen in Beherbungsbetrieben war mit großer politischer Mehrheit vom Gemeinderat im Oktober 2013 eingeführt worden. Nach einer Klage hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Satzung zur Übernachtungssteuer im Juni 2015 für rechtmäßig erklärt und die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung der Revision hat der Hotelbetrieb Beschwerde eingelegt, die vom Bundesverwaltungsgericht im Januar 2016 zurückgewiesen wurde.
„Gemeinsam mit der Hotellerie und weiteren Akteurinnen und Akteuren haben wir sehr viele bedeutende Projekte und zahlreiche Sofortmaßnahmen für die Innenstadt auf den Weg gebracht und umgesetzt. Dass wir auch künftig gemeinsam mit den Leistungsträgerinnen und -trägern entsprechende Mittel aus der Übernachtungssteuer zur Umsetzung von Maßnahmen, die dem Tourismus, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen, zur Verfügung stehen, stellt eine große Erleichterung dar und freut uns sehr“, so Hanna Böhme, Geschäftsführerin der FWTM.
Die Übernachtungsteuer wird seit 2014 erhoben. Seitdem erzielte die Stadt Freiburg Einnahmen von insgesamt rund 19 Millionen Euro. Derzeit sind 351 Beherbergungsbetriebe erfasst - davon 14 Hostels oder Jugendherbergen, 222
Ferienwohnungen, 67 Hotels und 49 Privatzimmer.
Die Zahl der zur Übernachtungssteuer angemeldeten Beherbergungsbetriebe ist in den beiden vergangenen Jahren pandemiebedingt deutlich zurückgegangen. Mit einem Anstieg ist aber wieder zu rechnen.
Grundsätzlich gilt die Übernachtungsteuer für jeden, der in einem Beherbergungsbetrieb in Freiburg übernachtet. Ausgenommen sind allerdings Reisende, die beruflich unterwegs sind. Sie können dies anhand eines Formulars
nachweisen, welches die Hotels vorliegen haben, und das auch im Internet in mehreren Sprachen herunterladbar ist. Wer keine Angaben machen möchte, muss dies nicht tun.
Mit der Übernachtungssteuer erwirtschaftet die Stadt Freiburg Einnahmen für den Haushalt und kann diese gezielt für den Tourismus verwenden.
Symbolfoto: Hans Braxmeier/pixabay