Die bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt haben keine Verdachtsmomente auf eine Dritteinwirkung ergeben.
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und aus Rücksicht auf die Betroffenen, aber auch weil das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, werden keine weiteren Angaben gemacht.
Der tragische Unfall ereignete sich am Samstag. Das kleine Mädchen hatte das Bewußtsein im Becken verloren, zwei unbekannte Jungen konnten es aus dem Wasser ziehen.
Sanitäter reanimierten das Kind sofort und brachten es in kritischem Zustand ins Kinderspital. Dort verstarb es an den Folgen des Unfalls.