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Sozialversicherung in Höhe von 120.000 Euro nicht bezahlt

Inhaber eines Pizzalieferdienstes in Freiburg beschäftigte Mitarbeiter schwarz

Bei ihrer Schwarzarbeit auf frischer Tat ertappt worden, waren zwei Pizzalieferanten auf ihrer nächtlichen Tour in Freiburg. Ihr Arbeitergeber hatte sie nicht angemeldet, dafür wurde dieser jetzt verurteilt.

Die Polizei hatte die beiden Pizzalieferanten bei ihrer nächtlichen Tätigkeit in Freiburg kontrolliert.

Im Zuge der weiteren Ermittlungen konnte nachgewiesen werden, dass ihr Arbeitgeber im Zeitraum von Januar 2018 bis Juni 2019 einen Teil seiner Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Bei mindestens einem Arbeitnehmer wurde der Mindestlohn unterschritten.

Bei der Gegenüberstellung der Öffnungszeiten und der gemeldeten Arbeitsstunden kam ein auffälliges Missverhältnis zum Vorschein. In dem genannten Zeitraum hätte nach den offiziellen Meldungen zur Sozialversicherung während der überwiegenden Öffnungszeiten lediglich ein Arbeitnehmer in dem Pizzalieferservice beschäftigt sein können. Der Lieferservice, der täglich 12 Stunden geöffnet war und über mehrere Fahrzeuge verfügte, hätte aber die angebotenen Leistungen ohne weitere Beschäftigte überhaupt nicht erbringen können.

Der Sozialkasse entstand so ein Schaden in Höhe von etwa 120.000 Euro. Diesen Betrag muss der Inhaber des Pizzalieferdienstes nachbezahlen. Außerdem wurde er wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in mehreren Fällen vom Amtsgericht Freiburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.