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Tiere auf dem Hof getötet

Schweinepest-Ausbruch in Mastschweinbetrieb in Südbaden

Die Afrikanische Schweinepest hat Baden-Württemberg erreicht. In einem Betrieb in Forchheim ist das Virus bei mehreren Schweinen nachgewiesen worden. Einige Tiere verendeten, die anderen mussten getötet werden.

Auf dem Hof im Landkreis Emmendingen waren zwischen dem 19. Mai und dem 25. Mai mehrere Schweine verendet. Zwei der verendete Tiere wurden durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Freiburg untersucht und das Laborergebnis bestätigte den Verdacht: die Afrikanische Schweinepest war die Ursache für den Tod. Wie das Virus in den Betrieb gekommen ist, ist noch unklar.

Die Schweine sterben bei der Schweinepest einen qualvollen Tod, sie verbluten innerlich. Inzwischen wurden die übrigen Schweine in dem Mastbetrieb durch das Landratsamt Emmendingen getötet.

Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich, für Haus- und Wildschweine allerdings in jedem Fall tödlich. Andere Haus- und Wildtiere sind nicht in Gefahr!

Das Virus ist laut Bundeslandwirtschaftsministerium nicht auf den Menschen übertragbar – weder durch den Verzehr von Schweinefleisch, noch über direkten Tierkontakt. Allerdings spiele der Mensch bei der Verbreitung der Seuche eine wichtige Rolle, zum Beispiel durch unsachgemäße Entsorgung von ASP-virushaltigen Lebensmitteln oder durch ASP-virushaltiges Material an Schuhen und Fahrzeugen.

Baden-Württembergs Landwirtschaftminister Peter Hauk ist es wichtig zu betonen:

Die Schweinhalter trifft es derzeit sehr hart. Verschiedene Maßnahmen haben dazu geführt, dass der Absatz von Schweinefleisch kontinuierlich zurückgeht. Deshalb appelliere ich an die Verbraucherinnen und Verbraucher aber vor allem auch an den Handel: unterstützen Sie die Schweinebäuerinnen und Schweinebauern und kaufen sie Schweinefleisch. Es gibt keinen Grund dies nicht zu tun

Maßnahmen
Inzwischen wurden weitere Maßnahmen ergriffen, um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.

Die Behörden richteten um den betroffenen Betrieb eine Sperrzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern und eine sich daran nach außen anschließende Überwachungszone mit einem äußeren Radius von mindestens zehn Kilometern ein. Diese Restriktionsgebiete erstrecken sich auf die Landkreise Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald und den Ortenaukreis.

In der Sperrzone ist das Verbringen von Schweinen in bzw. aus den Betrieben verboten. Dies gilt unter anderem auch für Märkte mit Schweinen sowie jegliches Zusammenführen von Schweinen. Dies gilt auch für das Verbringen von frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen aus Schlachthöfen oder Wildverarbeitungsbetrieben. Tierische Nebenprodukte und Gülle, Mist und Einstreu von Schweinen dürfen ebenfalls nicht aus den Betrieben verbracht werden. Ausnahmen sind nur unter strengen Auflagen möglich. Betroffene Tierhalter können sich an das zuständige Landratsamt wenden.

Um eine mögliche Seuchenverbreitung zu verhindern werden in den Landkreisen Offenburg, Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald alle künftig erlegten und verunfallten Wildschweine serologisch untersucht. Den Jägern werden dazu Probenkits zur Verfügung gestellt, die von den CVUAs ausgewertet werden.

Um Wildtiere, die mit der Schweinepest infiziert sind aufzufinden, werden unter anderem Drohnen und speziell geschulte Suchhunde eingesetzt.

Deutschland ist seit September 2020 von der Afrikanischen Schweinepest betroffen, bisher wurden Fälle in Brandenburg und Sachsen bekannt. In Baden-Württemberg ist der Ausbruch im Landkreis Emmendingen der erste.

Für heute hat sich Baden-Württembergs Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk für einen Besuch im Landkreis Emmendingen angemeldet.