Maßnahmen
Inzwischen wurden weitere Maßnahmen ergriffen, um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.
Die Behörden richteten um den betroffenen Betrieb eine Sperrzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern und eine sich daran nach außen anschließende Überwachungszone mit einem äußeren Radius von mindestens zehn Kilometern ein. Diese Restriktionsgebiete erstrecken sich auf die Landkreise Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald und den Ortenaukreis.
In der Sperrzone ist das Verbringen von Schweinen in bzw. aus den Betrieben verboten. Dies gilt unter anderem auch für Märkte mit Schweinen sowie jegliches Zusammenführen von Schweinen. Dies gilt auch für das Verbringen von frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen aus Schlachthöfen oder Wildverarbeitungsbetrieben. Tierische Nebenprodukte und Gülle, Mist und Einstreu von Schweinen dürfen ebenfalls nicht aus den Betrieben verbracht werden. Ausnahmen sind nur unter strengen Auflagen möglich. Betroffene Tierhalter können sich an das zuständige Landratsamt wenden.
Um eine mögliche Seuchenverbreitung zu verhindern werden in den Landkreisen Offenburg, Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald alle künftig erlegten und verunfallten Wildschweine serologisch untersucht. Den Jägern werden dazu Probenkits zur Verfügung gestellt, die von den CVUAs ausgewertet werden.
Um Wildtiere, die mit der Schweinepest infiziert sind aufzufinden, werden unter anderem Drohnen und speziell geschulte Suchhunde eingesetzt.
Deutschland ist seit September 2020 von der Afrikanischen Schweinepest betroffen, bisher wurden Fälle in Brandenburg und Sachsen bekannt. In Baden-Württemberg ist der Ausbruch im Landkreis Emmendingen der erste.
Für heute hat sich Baden-Württembergs Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk für einen Besuch im Landkreis Emmendingen angemeldet.