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Suche nach Wildschweinkadavern geht weiter

Im Schweinepest-Sperrbezirk bei Forchheim gilt ab sofort Leinenpflicht für Hunde!

Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Forchheim vor Christi Himmelfahrt wurden alle schweinehaltenden Betriebe in der zehn Kilometer umfassenden Sperrzone kontrolliert.

Die Untersuchungen sind abgeschlossen. Die Kontrollen und sämtliche per Stichproben vorgenommenen Blutproben an Schweinen waren negativ.  Auch bei der Suche durch speziell ausgebildete Spürhunde wurden in Forchheim und Umgebung keine toten Wildscheine gefunden.
 
Ab sofort Leinenpflicht 

Ab sofort sind alleHundehalter verpflichtet, ihre Hunde im kompletten Sperrbezirk – also sowohl in der 3-km-Schutzzone als auch in der Überwachungszone mit einem 10-Kilometer-Radius – an die Leine zu nehmen. Davon ausgenommen sind nur Blindenführhunde.

Die Allgemeinverfügung richtet sich außerdem an Jägerinnen und Jäger wegen der Bejagung von Wildschweinen und das entsprechende Verhalten.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes Emmendingen unter www.landkreis-emmendingen.de veröffentlicht.
 
Keine Auffälligkeiten bei Schweinen

Sowohl die drei Betriebe in der 3-Kilometer-Schutzzone mit rund 390 Schweinen als auch die rund 30 Betriebe mit insgesamt etwa 500 Schweinen in der 10-Kilometer-Überwachungszone, wurden seit vergangener Woche von Amtstierärzten aufgesucht und überprüft.

Dabei wurden keine Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest festgestellt, sämtliche Blutproben, die den Schweinen per Stichproben entnommen wurden, waren negativ.

Das Veterinäramt des Landratsamtes Emmendingen erhielt bei dieser Aufgabe Unterstützung durch einen Tierärztin des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald und zwei Veterinäre des Landratsamtes Freudenstadt.
 
Einsatz von Spürhunden und Drohnen geht weiter

Seit dem vergangenen Wochenende hatten Spürhunde und Drohnen nach möglichen toten Wildschweinen in der Schutzzone rund um das Ausbruchsgebiet in Forchheim gesucht. 450 Hektar Wald wurden dabei von den Hunden und ihren Führern kontrolliert.

Die Straßenmeisterei des Landkreises in Riegel diente dabei als Stützpunkt für die Drohnenpiloten und den Einsatz der Vierbeiner und Hundeführer.

Die Beschäftigten der Straßenmeisterei hatten unmittelbar nach der Bestätigung des ASP-Ausbruchs an den Straßen die Hinweisschilder für den Sperrzonenbereich montiert.

Technische Unterstützung bei der Suche nach toten Wildschweinen leisteten die mit Wärmebildkameras ausgestatteten Drohnen, die eine Fläche von rund 1.200 Hektar aus der Luft ebenfalls nach Wildschweinkadavern absuchten.

Die Hunde machten nach ihrem kräftezehrenden Einsatz seit Wochenanfang eine Pause, sie werden jetzt über Pfingsten wieder in der Überwachungszone auf Suche gehen, auch die Drohnenflüge sind weiter vorgesehen.
 
Verwahrstellen für Wildschwein-Aufbruch

Auch die Jägerinnen und Jäger sind in die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest einbezogen und wurden in einem Treffen am Samstag über die aktuelle Situation informiert.

Der Landkreis hat  mehrere Verwahrstellen eingerichtet, in denen der sogenannte Aufbruch – vor allem die Innereien der erlegten Wildschweine – entsorgt werden kann.
 
Großeinsatz für Feuerwehren und Hilfsdienste

Seit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest waren seit Christi Himmelfahrt zahlreiche Feuerwehren und Hilfsdienste in Forchheim und Umgebung im Dienst.

Nach Auskunft von Kreisbrandmeister Christian Leiberich wurden bis zur Wochenmitte rund 2.800 Einsatzstunden von den Ehrenamtlichen geleistet.

Vor allem für die Freiwillige Feuerwehr Forchheim mit ihren 35 Aktiven als kleinste Gemeindefeuerwehr im Landkreis ist dieser Großeinsatz eine große Herausforderung.

Auch die Feuerwehren leisteten vor Ort technische Hilfe bei vielen Aufgaben wie der Einrichtung von Absperrungen, Aufbau von Infrastruktur bei Desinfektion und Dekontamination. Auch das Technische Hilfswerk Emmendingen und das Deutsche Rote Kreuz waren vor Ort im Einsatz.

Freiburg bittet um Vorsorge

Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in einem Hausschweinebestand im Landkreis Emmendingen weist Freiburgs Veterinärbehörde darauf hin, dass der Stadtkreis Freiburg zwar nicht in einer Restriktionszone liegt.

Damit gelten für Schweinehalter im Stadtkreis aktuell keine weiteren Beschränkungen. Dennoch bittet die Veterinärbehörde dringend um verstärkte Kontrollen der Biosicherheitsmaßnahmen bei Betrieben und Privatpersonen, die Schweine halten.

Der Zugang zu gehaltenen Schweinen soll unbedingt eingeschränkt werden.

Wer jagdlich aktiv ist, muss Kleidung und Schuhwerk vor dem Kontakt zu gehaltenen Schweinen wechseln. Denn auch in Blut oder Kadavern im Wald hält sich das Virus sehr lange und kann über Kleidung oder Schuhwerk weitergetragen werden.

Die Afrikanische Schweinepest ist keine Zoonose, das heißt: der Mensch und andere Haustiere erkranken nicht daran. Schweinefleisch kann auch ohne Bedenken weiter verzehrt werden.

Die Viruserkrankung betrifft Haus- und Wildschweine. Sie äußert sich in unspezifischen Allgemeinsymptomen mit Fieber, die in den allermeisten Fällen zum Tod der Tiere führen.

Da das Virus in Lebensmitteln (Rohwurst, Schinken usw.) sehr stabil ist, kann die Erkrankung durch die (verbotene!) Verfütterung von Speiseabfällen über weite Strecken verschleppt werden und in Gebieten auftauchen, in denen zuvor keine Fälle bei Haus- oder Wildschweinen vorkamen.

Daher ruft die Veterinärbehörde alle Bürgerinnen und Bürger zur Mithilfe auf. So sollen Essensreste egal welcher Herkunft in geschlossenen Behältern entsorgt werden, damit Wildschweine keinen Zugang haben.

Schweinehalter sind verpflichtet, den Gesundheitszustand ihrer Tiere zu überwachen. Sollten Hinweise vorliegen, die auf einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest hindeuten, muss unverzüglich die Veterinärbehörde informiert werden.

Alle Schweinehaltungen (auch Hobbyschweine und Minipigs) sind verpflichtend bei der Behörde anzumelden, damit im Ernstfall schnell reagiert werden kann.

Bei Fragen zum Thema Biosicherheit steht die Veterinärbehörde gerne per Mail ([email protected]) oder Telefon (0761/201-4965) zur Verfügung.