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Zwei Haftbefehle und Wiedereinreisesperre

Neuenburg: Gesuchter wandert vom Zug direkt ins Gefängnis

Einen Treffer landete die Bundespolizei bei einer Kontrolle in einem Zug in Neuenburg. Bei der Überprüfung eines Mannes stellte sich unter anderem heraus, dass gegen ihn zwei Haftbefehle bestanden.

Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen hatte die Bundespolizei am vergangenen Freitag eine Regionalbahn, die aus Frankreich kam, in Neuenburg kontrolliert.

Dabei konnte sich ein 42-Jähriger nicht ausweisen. Seine weitere Überprüfung ergab, dass der eritreische Staatsangehörige im November 2021 von Deutschland nach Frankreich abgeschoben worden war. Aufgrund der Abschiebung bestand noch bis 2024 eine Wiedereinreisesperre nach Deutschland.

Außerdem stellte sich heraus, dass gegen den 42-Jährigen zwei Haftbefehle wegen gefährlicher Körperverletzung und Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz bestanden. Von den verhängten Haftstrafen von einem Jahr und fünf Monaten bzw. zwei Jahren und vier Monaten hatte der Gesuchte einen Teil bereits vor seiner Abschiebung verbüßt. Zur Verbüßung der noch zu vollstreckenden Restfreiheitsstrafen von 284 Tagen wurde der Mann durch die Bundespolizei festgenommen und in ein Gefängnis eingeliefert.

Des Weiteren wurde wegen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz ein Strafverfahren eingeleitet.