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Verbot gilt ab Freitag

Regierungspräsidium Freiburg verbietet Bootsfahrten in Taubergießen und Elzwiesen

Die anhaltende Trockenheit stresst die Natur, wenn dann auch noch die Menschen ihre Freizeit dort verbringen ist dies eine zusätzliche Belastung für Flora und Fauna. Das Regierungspräsidium Freiburg ergreift nun Maßnahmen: ab Morgen ist das Bootsfahren in den Naturschutzgebieten Taubergießen und Elzwiesen verboten.

Derzeit fallen auch in Südbaden zahlreiche Gewässer ganz oder teilweise trocken. Dies wiederum erhöht den Freizeitdruck auf die Gewässer, die noch Wasser führen und sich noch zum Bootfahren eignen. Gleichzeitig sind diese Bereiche die letzten verbliebenen Rückzugsorte für Fische und andere Tiere im und am Gewässer.

Appelle an die Erholungsuchenden zur Rücksichtnahme auf die Natur reichten anscheinend nicht aus, um den Besucherdruck auf die gestresste Natur deutlich zu verringern. Deshalb zieht das Regierungspräsidium jetzt die Notbremse zum Schutz der Natur und um weitere Schäden zu vermeiden. Zunächst erst einmal nur in den am stärksten betroffenen Naturschutzgebieten Taubergießen und Elzwiesen in den Kreisen Emmendingen und Ortenau.

Mit Hinweisschildern, die bis heute Abend aufgestellt werden, informiert das Regierungspräsidium über das Bootfahrverbot an der Blinden Elz und dem Altrhein im Taubergießen sowie an der Alten Elz im Naturschutzgebiet Elzwiesen. Das Verbot gilt in beiden Gebieten ab Freitag, 12. August. Davon betroffen sind insbesondere Fahrten mit Kanu, Kajak, Stand Up Paddle und Schlauchboot.

Wer gegen diese Vorgabe verstößt, dem droht ein Bußgeld!

Kontrolliert wird die Einhaltung des Verbots von den zuständigen Behörden. Weitere Einschränkungen in anderen Gebieten können bei Bedarf folgen.

Die traditionellen Stocherkähne sind von diesen Regelungen nicht erfasst und zunächst noch möglich. Deren Anbieter sind aufgrund ihrer ausgeprägten Sachkunde und Ortskenntnis jedoch gehalten, die Personenanzahl in ihren Booten entsprechend der niedrigen Wasserstände insoweit anzupassen, dass unter anderem mechanische Schäden an der Gewässersohle und in Uferbereichen durch das Aufsetzen der Boote vermieden werden. Sollte dies aufgrund weiter anhaltender Trockenheit nicht mehr ohne Schäden für die Natur möglich sein, müssen auch die traditionellen „Nachenfahrten“ eingestellt werden.

Der Leiter der Umweltabteilung im RP Manuel Winterhalter  ist zuversichtlich, dass Bußgeldbescheide die Ausnahme bleiben und die Maßnahme auf Akzeptanz treffen wird:

Die außergewöhnliche, frühe Trockenheit in diesem Jahr lässt uns leider keine andere Wahl. Wir wissen, dass viele Besucherinnen und Besucher der beiden Gebiete diese Naturräume sehr schätzen und verantwortungsvoll mit der Natur umgehen wollen. Wir hoffen daher, dass das Verbot von allen Naturliebhabern, die gerne auf und am Wasser unterwegs sind, nun auch beachtet wird.

Über die Verbotsbereiche hinaus bittet das Regierungspräsidium Erholungssuchende, auf die Natur Rücksicht zu nehmen und in allen Gebieten mit Niedrigwasser auf Bootsfahrten zu verzichten, bis sich die Wasserstände nachhaltig erholt haben.

Landratsamt Emmendingen verlängert Grill- und Feuerverbot im Wald
Nicht nur die Gewässer kämpfen mit der Trockenheit, auch im Wald besteht weiterhin akute Brandgefahr. Deshalb bleiben alle Grillstellen im Waldbereich für weitere vier Wochen bis Mitte September gesperrt.

Bis zum 11. September 2022 dürfen die Grillstellen weiter nicht genutzt werden und Feuer im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald bleibt ebenfalls untersagt.

Die Hitzewellen der vergangenen Wochen mit ausbleibendem Regen haben dafür gesorgt, dass nicht nur die Bodenvegetation im Wald und verdorrt ist, sondern die Bäume bereits Blätter abwerfen. Sie bieten im wahrsten Sinne des Wortes Zündstoff und Nahrung für Feuer.

Schon der kleinste Funken kann in dieser Situation einen Waldbrand auslösen!

Deshalb weist das Kreisforstamt erneut eindringlich auf das von März bis Oktober bestehende Rauchverbot im Wald hin und auf die „Angewohnheit“ einiger Autofahrerinnen und Autofahrer, die ihre Zigarettenkippen aus dem Fenster schnippen – wodurch nicht nur bei Fahrten im Wald und auf Straßen durch Waldgebiete, sondern auch auf Feldern Brände ausgelöst werden können.