Zuzahlung in Apotheken
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Zuzahlung in Apotheken
Zuzahlung in Apotheke, Ersatzfreiheitsstrafe & Co.

Ab Februar 2024: Diese Änderungen werden jetzt wichtig

Kaum haben wir uns an das neue Jahr gewöhnt, stehen bereits die nächsten Neuerungen an. Die Zuzahlung zu Medikamenten wird neu geregelt und die Vergütung für Solar-Einspeisung gemindert.

Schaltjahr und Fastnacht

Für etwa 55.000 Menschen in Deutschland ist das Jahr 2024 ein Besonderes, denn sie können mal wieder ihren Geburtstag an dem Tag feiern, an dem sie geboren wurden - am 29. Februar. 2024 ist nämlich ein Schaltjahr. Alle vier Jahre haben wir ein Schaltjahr. Das liegt daran, dass die Erde für die Umrundung der Sonne nicht exakt 365 Tage braucht, sondern fast ein Vierteltag mehr. Um das auszugleichen, wird alle vier Jahre ein zusätzlicher Tag am 29. Februar zwischengeschaltet.

Außerdem erreicht die Fastnacht, Fasching oder Karneval ihren/seinen Höhepunkt.  Weiberfastnacht wird am Donnerstag, 8. Februar, gefeiert und Rosenmontag fällt auf den 12. Februar. 

Das sind aber nicht die einzigen Besonderheiten für den neuen Monat. Was der Februar noch für uns bereithält, haben wir hier zusammengefasst. 

Nur noch eine Zuzahlung zu Medikamenten

War bisher bei der Abgabe eines Rezeptes in der Apotheke die aufgeschriebene Packungsgröße nicht vorrätig, stattdessen waren nur kleinere Packungen verfügbar, so musste der Patient für jede Packung die gleiche Zuzahlung leisten. Ab Februar 2024 ändert sich das: Schluss mit unnötigen Zuzahlungen. 

Künftig richtet sich die Zuzahlung nach der Packungsgröße und ist für mehrere kleine Packungen und/oder eine große Packung mit gleicher Menge gleich.

Das heißt: Wird in der Apotheke zum Beispiel eine 100-Stück-Packung durch zwei Packungen à 50 Stück ersetzt, wird die Zuzahlung nur einmal statt bisher zweimal fällig.

Ersatzfreiheitsstrafe wird halbiert

Konnten in der Vergangenheit Personen eine Geldstrafe nicht bezahlen, wurde diese 1:1 in Hafttagen umgerechnet. Da diese Regelung besonders sozial benachteiligte Menschen traf, wird die Ersatzfreiheitsstrafe ab dem 1. Februar 2024 halbiert.

Ursprünglich sollte diese Gesetzesänderung bereits im Oktober 2023 in Kraft treten, wurde jedoch aufgrund von IT-Umstellungen, die mehr Zeit als erwartet in Anspruch nahmen, verschoben.

Kennzeichnung von Fleisch

Bisher galt eine verpflichtende Kennzeichnung nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch. Ab dem 1. Februar 2024 gibt es eine Änderung in der Lebensmittelkennzeichnung. Künftig bekommen Verbraucher mehr Klarheit über die Herkunft von unverpacktem Fleisch, das etwa an der Theke verkauft wird. Die Kennzeichnung wird auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt und gesetzlich vorgeschrieben. Wichtig in der Angabe sind der Ort der Aufzucht und der Ort der Schlachtung

Bei Hackfleisch oder Teilstücken reicht jedoch die Angabe "aufgezogen und geschlachtet in der EU" oder "außerhalb der EU". Fleisch ohne obligatorische Herkunftsangabe darf laut "Focus Online" noch bis zum Aufbrauchen verkauft werden.

Förderbeginn für Heizungstausch

Ab dem 27. Februar können Eigentümer, die ihre alte fossile Heizung gegen eine neue umweltschonendere Variante tauschen, im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes einen Antrag zur Förderung ihrer neuen Heizung stellen. Wer auf eine Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie umsteigt, bekommt einen Zuschuss. Der Antrag kann der bei der Förderbank KfW eingereicht werden. 

Weniger Geld für Solar-Einspeisung

Wer seinen selbstproduzierten, überschüssigen Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, bekommt dafür eine Vergütung. Für neu installierte Photovoltaikanlagen sinkt jedoch die Einspeisevergütung ab dem 1. Februar 2024. Halbjährlich wird die Vergütung nun um 1 Prozent gesenkt. Bisher lag diese bei 8,2 Cent pro kWh, aber dem 1.2.2024 sind es 8,1 Cent pro kWh.

Amazon Prime Video: Werbung oder höherer Abo-Preis

Auf Amazon Prime Video-Kunden kommen ab Februar Änderungen zu. Wer ein Standard-Abonnement abgeschlossen hat, muss ab dem 5. Februar mit Werbung rechnen. Der Streamingdienst schaltet künftig Werbespots während dem laufenden Programm, egal ob gerade eine Serie oder ein Film geschaut wird. Ausgenommen sind Inhalte, die zusätzlich zum Abo gekauft oder ausgeliehen wurden.

Wer auch weiterhin werbefrei schauen möchte, muss monatlich 2,99 Euro für die Option "Ad Free" bezahlen. Das bisherige Abo wird also quasi teurer.

Im Gegensatz zu Netflix oder Disney+ wandelt Amazon das werbefreie Abo um, statt die werbebasierte Variante nur Neukunden anzubieten. 

Microsoft Teams für Autofahrer verfügbar

Fahrer von Autos, die mit dem Google-Dienst Android ausgestattet sind, können ab Februar auch während der Fahrt an Microsoft-Teams-Meetings teilnehmen. Jedoch können sie sich nur per Audio zuschalten, damit sie beim Fahren nicht abgelenkt werden. Die neue Funktion wird im Laufe des Monats eingeführt. 

Laut Microsoft-365-Raodmap heißt es: "Mit Teams auf Android Auto können Sie ganz einfach über die Kalenderansicht an Besprechungen teilnehmen, Ihre Kurzwahlkontakte schnell anrufen und Ihre letzten Anrufe auf Ihren Android-Telefonen ansehen."

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