Verbot von Energiesparlampe
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Verbot von Energiesparlampe
Energiesparlampe, Maskenpflicht & Co.

Änderungen im Februar 2023

Der Februar hält einige Änderungen für unseren Alltag bereit. Die Maskenpflicht wird aufgehoben, es gilt eine neue Norm für Verbandskästen und die Energiepreisbremse greift. Ein Überblick!

Keine Maskenpflicht mehr im Nah- und Fernverkehr

Während in Baden-Württemberg die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr zum 31. Januar aufgehoben wurde, muss auch in Rheinland-Pfalz ab dem 2. Februar 2023 kein Mund-Nasen-Schutz mehr in Bussen und Bahnen getragen werden. 

Nach der Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums zum Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr hat auch Rheinland-Pfalz diese Regelung im Januar mitgeteilt. Dennoch wirbt das Bundesgesundheitsministerium dafür, zum Eigenschutz auch weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen. 

Corona-Arbeitsschutzverordnung endet vorzeitig

Am 2. Februar läuft die Corona-Arbeitsschutzverordnung aus und damit zwei Monate früher als ursprünglich vorgesehen. Die Verordnung sah vor, wie der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer vor Corona schützen sollte. Diese Maßnahmen sind am Arbeitsplatz nicht mehr notwendig. Es wird vielmehr auf eine Eigenverantwortung und Freiwilligkeit gesetzt.

Neue Norm für Auto-Verbandskästen

Vor einem Jahr wurde die Norm von Verbandskästen bereits angepasst, die ab dem 1. Februar 2023 greift. Ab dann gilt die DIN 13164, die festlegt, was ein Verbandskasten beinhalten muss. Die neue Regelung sieht vor, dass dann zwei medizinische Masken enthalten sein müssen. Dabei reichen die sogenannten OP-Masken aus. Es ist nicht verpflichtend, eine FFP2-Maske im Verbandskasten zu haben. Zudem gibt es keine Pflicht, bereits bestehende Verbandskästen nachzurüsten oder gar auszutauschen.

Verbandskästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 dürfen also weiterverwendet werden - sofern sie nicht abgelaufen sind.

Die Masken sollen, ähnlich wie die Einmalhandschuhe als zusätzliche Schutzmaßnahme für Unfallopfer und Ersthelfer dienen.

Das darf weg: Künftig muss ein Verbandstuch weniger enthalten sein und das Dreieckstuch entfällt komplett. 

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Gas- und Strompreisbremse

Die Regierung hat bereits im letzten Jahr eine Energiepreisbremse beschlossen, die ab März 2023 gilt. Die Deckelung des Gas-, Fernwärme- und Strompreises soll ab März umgesetzt werden, aber für die Monate Januar und Februar rückwirkend angerechnet bzw. ausbezahlt werden.

Die Preisbremse bei Strom liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde und bei Gas bei 12 Cent pro Kilowattstunde. Die neue Regelung sieht auch eine Deckelung für Fernwärme vor: Diese liegt bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Die Energiepreisbremse bezieht sich auf 80 Prozent des Verbrauchs in Vergleich mit dem Vorjahresverbrauch. Die restlichen 20 Prozent werden mit dem festgelegten Preis des Anbieters vergütet.

Telefonzellen werden abgeschafft

Das Ende einer Ära: Die verbleibenden etwa 12.000 Telefonzellen in Deutschland werden endgültig abgeschafft. Im Februar sollen sie alle abgeschaltet werden, ein Großteil der Telefonstationen soll bis 2025 abgebaut werden. Der Grund: Laut Telekom mache ein Standort im Durchschnitt "nur noch wenige Euro Umsatz im Monat", heißt es bei der "FAZ". Das stehe in keinem Verhältnis zu den Unterhaltungskosten wie der immense Energieverbrauch, der hohe Bedarf an Ersatzteilen, die Reinigung und Wartung. 

Aus für Energiesparlampen

Die Energiesparlampe hat vor etwa einem Jahrzehnt die Glühbirne in deutschen Haushalten ersetzt. Ab Februar gilt jedoch ein Verbot von Energiesparlampen mit Quecksilber. Die Herstellung der Lampen wird eingestellt. Grund: Unter anderem werden sie abgeschafft, da sie eine Gefährdung für Gesundheit und Umwelt darstellen, da Quecksilber giftig ist. Die Änderung gilt für Leuchtstofflampen mit Stecksockel und in Ringform. Die Herstellung wird eingestellt. Nur Restbestände dürfen weiterhin verkauft werden.

Ab August 2023 werden zusätzlich Leuchtstoffröhren sowie Hoch- und Niedervolt-Halogenlampen verboten.

Die Alternative: LED-Lampen. Diese werden ohne den giftigen Zusatz produziert, zudem benötigen sie noch viel weniger Strom als Energiesparlampen. 

"Wind-an-Land"-Gesetz tritt in Kraft

Das Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Jahr 2023 den Strom aus erneuerbaren Energien zu verdoppeln. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das "Wind-an-Land"-Gesetz beschlossen, das ab Februar 2023 gültig ist. Dadurch soll das Genehmigungsverfahren für den Bau von Windkraftanlagen an Land beschleunigt werden und der Bau schneller vorangehen. Auch wird der Mindestabstand neu geregelt. Zwei Prozent der Fläche jedes Bundeslandes soll für die Windkraft reserviert werden.