Auch bei einem Besuch in einem Friseur-, Massage- und Kosmetiksalon sind 5-10 Prozent üblich. Bei Postboten und Handwerkern ist das Trinkgeld hingegen kein Muss und wird von vielen Firmen auch nicht angenommen.
Beamten und Schaffnern ist es sogar verboten, Trinkgeld anzunehmen. Dennoch kann man den Beschäftigten ein kleines Dankeschön anbieten.
Im Falle eines Handwerkerbesuches kann gerne ein kaltes Getränk, ein Kaffee oder eine Kleinigkeit zu Essen angeboten werden. Dies wird meist dankbar angenommen.
Auch Postboten wird zum Jahresende oft ein Päckchen mit Plätzchen oder Kuchen mit auf den Weg gegeben. Schließlich begleiteten sie einen durch das Jahr.
Lieferdienste freuen sich natürlich auch über eine kleine „Spende“. Oft wird das Trinkgeld ein wenig erhöht, wenn der Zusteller einen besonders anstrengenden Weg in den fünften Stock oder eine regnerische Fahrt auf dem Fahrrad hinter sich hat.