Neue Regelungen ab Juli 2025
Ab Juli 2025 treten viele neue Regelungen in Kraft: höhere Renten, geänderte Pfändungsfreigrenzen und mehr Rechte für pflegende Angehörige. Das ändert sich mit dem neuen Monat!
Ab Juli 2025 treten viele neue Regelungen in Kraft: höhere Renten, geänderte Pfändungsfreigrenzen und mehr Rechte für pflegende Angehörige. Das ändert sich mit dem neuen Monat!
Ab Juli dürfen sich Rentnerinnen und Rentner über mehr Geld freuen. Durch eine gute Entwicklung der Löhne steigen die Renten um 3,74 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich somit von 39,32 Euro auf 40,79 Euro. Laut Deutscher Rentenversicherung erhalten alle, die über 45 Beitragsjahre hinweg genau durchschnittlich verdient haben, exakt 66,15 Euro mehr pro Monat.
Ab dem 1. Juli 2025 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Der unpfändbare Grundbetrag steigt auf 1.555 Euro im Monat, auch die Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen werden angehoben. Arbeitgeber, Kreditinstitute und Schuldner müssen die neuen Werte beachten. Bei individuell festgelegten Freibeträgen durch ein Gericht, erfolgt keine automatische Anpassung an die neuen Freigrenzen – hier ist Eigeninitiative gefragt.
Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldner trotz Pfändung genug Geld zum Leben behalten. Wie viel vom Einkommen unpfändbar ist, bestimmt die Pfändungsfreigrenze – abhängig von unterhaltsberechtigten Personen.
Ab dem 1. Juli 2025 wird es für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro geben. Das bedeutet, dass pflegende Angehörige mehr Spielraum bei der Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen erhalten. Das gemeinsame Jahresbudget kann künftig je nach Bedarf flexibel für beide Pflegeformen verwendet werden.
Verhinderungspflege ist die Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt. Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Pflege, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt.
Pflegende Personen mussten bisher Pflegebedürftige sechs Monate lang ununterbrochen betreuen, bevor sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen konnten. Dies entfällt künftig. Pflegende Angehörige können nun leichter Erholungszeiten nehmen, ohne vorher lange Pflegezeiten nachweisen zu müssen.
Bereits zum 1. Mai 2025 stiegen die Mindestlöhne in der Altenpflege. Zum 1. Juli 2025 folgt eine weitere Erhöhung. Pflegehilfskräfte dürfen dann mit 16,10 Euro rechnen, während qualifizierte Pflegehilfskräfte 17.35 Euro bekommen werden. Für Pflegefachkräfte beträgt der Mindestlohn ab 1. Juli 20,50 Euro.
Bis zum 31. Juli 2025 sollte die Steuererklärung für das Jahr 2024 beim Finanzamt vorliegen. Wer ein Steuerbüro oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat länger Zeit. Hier verlängert sich die Abgabefrist für die Steuererklärung automatisch bis zum 30. April 2026.
Ab dem 1. Juli 2025 erhöht DHL die Preise für den internationalen Versand von Privatkunden-Paketen und -Päckchen moderat, je nach Länder-Zone. Das heißt, einige Preise steigen leicht, ne nach Ziel und Gewicht. Päckchen werden künftig den gleichen Zonen wie Pakete zugeordnet und das internationale Höchstgewicht wird auf 30 Kilogramm festgelegt.
Neu ist ein online buchbares 2-kg-Paket für den Versand außerhalb der EU. Gleichzeitig entfällt die bisher enthaltene 50-Euro-Versicherung für internationale Päckchen.
Die „Mobile Paketmarke“ mit QR-Code kann künftig auch für weltweiten Versand genutzt werden – inklusive Online-Preisvorteil für Zollsendungen.
Am 2. Juli startet die Europameisterschaft der Fußball-Damen, die dieses Jahr in der Schweiz stattfindet. 16 Nationen kämpfen bis zum 27. Juli um den Titel. Zu sehen sind die Spiele auf ARD und ZDF sowie im Stream auf sportschau.de.
Die DFB-Frauen starten in der Gruppe C und müssen gegen Polen, Dänemark und Schweden ran. Hier sind die Spieltermine:
4.7.2025, 21 Uhr: Deutschland - Polen
8.7.2025, 18 Uhr: Deutschland - Dänemark
12.7.2025, 21 Uhr: Schweden - Deutschland