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Rechtliche Grundlagen für das Geldverdienen im Nebenerwerb

Zusätzliche Einnahmen neben dem Job entstehen auf vielen Wegen, denn digitale Produkte, Online-Shops, handwerkliche oder kreative Dienstleistungen lassen sich mit überschaubarem Aufwand starten.

Was klein beginnt, entwickelt dabei schnell eine gewisse Regelmäßigkeit. Genau an diesem Punkt rücken rechtliche Fragen in den Fokus, da Steuerrecht, Gewerbeordnung und arbeitsrechtliche Vorgaben früher greifen, als viele Selbstständige annehmen.

Nebentätigkeit und Kleingewerbe sauber voneinander trennen

Im Alltag werden die Begriffe Nebentätigkeit und Kleingewerbe häufig synonym gebraucht, rechtlich befinden sie sich jedoch auf unterschiedlichen Ebenen. Die Nebentätigkeit beschreibt aus arbeitsrechtlicher Sicht jede Beschäftigung außerhalb des Hauptjobs. Dabei ist irrelevant, ob es sich um eine selbstständige oder angestellte Tätigkeit handelt.

Das Kleingewerbe gehört dagegen ins Gewerberecht und gemeint ist eine selbstständige, gewerbliche Tätigkeit ohne Eintrag ins Handelsregister. Zusätzlich existiert die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht, die eine Vereinfachung bei der Rechnungsstellung ermöglicht, ohne die gewerbliche Einstufung aufzuheben.

Freiberufliche Tätigkeiten wie das Schreiben, Programmieren oder Unterrichten fallen nicht unter die Gewerbeordnung. Hier genügt die Anmeldung beim Finanzamt.

Ab wann eine Anmeldung notwendig wird

Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, sobald mehrere Merkmale gemeinsam erfüllt sind:

  • Erkennbare Gewinnerzielungsabsicht: Die Tätigkeit ist darauf ausgerichtet, Einnahmen zu erzielen, die über eine reine Kostendeckung hinausgehen. Bereits eine regelmäßige Preisgestaltung mit Gewinnaufschlag weist auf diese Absicht hin, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Überschuss entsteht.
  • Auf Dauer angelegtes Angebot: Die Leistung oder der Verkauf erfolgt nicht einmalig oder gelegentlich, sondern mit Wiederholungsabsicht. Ein dauerhaft eingerichteter Online Shop, wiederkehrende Verkaufsangebote oder eine fortlaufende Bewerbung der Leistung erfüllen dieses Kriterium.
  • Eigenständiges Auftreten nach außen: Die Tätigkeit richtet sich an Dritte und tritt öffentlich in Erscheinung, zum Beispiel über Online Marktplätze, eine eigene Internetseite oder soziale Netzwerke. Rechnungsstellung unter eigenem Namen oder die Nutzung eines Logos verstärken dieses Merkmal zusätzlich.

Bereits der Verkauf einzelner Produkte über Online Marktplätze erfüllt diese Voraussetzungen oft, wenn die Angebote regelmäßig erfolgen und eine klare Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist.

Die formale Anmeldung eines Kleingewerbes erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt. Erforderlich sind ein gültiges Ausweisdokument sowie eine kurze und sachliche Beschreibung der geplanten Tätigkeit. Der organisatorische Aufwand bleibt überschaubar und ist in vielen Kommunen über digitale Anmeldeverfahren möglich.

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Steuern realistisch einordnen

Für viele Nebenerwerbstätige genügt eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), um Einnahmen und Ausgaben übersichtlich zu dokumentieren. Einnahmen aus dem Nebenerwerb zählen dabei zum steuerpflichtigen Einkommen. Der persönliche Grundfreibetrag bezieht sich hier auf die Gesamtsumme aller Einkünfte und nicht ausschließlich auf den Nebenjob. Deshalb empfiehlt sich ein genauer Blick auf die jährliche Steuererklärung.

Die Kleinunternehmerregelung verspricht eine Entlastung bei der Umsatzsteuer, solange Umsatzgrenzen eingehalten bleiben, die sich auf den jährlichen Gesamtumsatz beziehen. Lag dieser im vorangegangenen Kalenderjahr unter 25.000 Euro und überschreitet er im laufenden Jahr voraussichtlich nicht 100.000 Euro, greift noch die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. In diesem Fall erscheint auf Rechnungen keine Umsatzsteuer und eine regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung entfällt.

Überschreitet der Umsatz die Schwelle im Laufe des Jahres, endet die Anwendung der Regelung unmittelbar für die folgenden Umsätze. Eine sorgfältige Umsatzbeobachtung ist somit ausschlaggebend, da ein Wechsel in die Regelbesteuerung zusätzliche Pflichten und bei einem ungeplanten Übergang schlimmstenfalls Nachzahlungen nach sich zieht. Die Einkommensteuer bleibt von diesen Regelungen unberührt.

Für die Gewerbesteuer gilt ein fester Freibetrag. Erst bei einem jährlichen Gewinn oberhalb von 24.500 Euro entsteht deshalb eine Zahlungspflicht gegenüber der Gemeinde.

Pflichten gegenüber Arbeitgebern und Behörden

Eine gesetzliche Pflicht zur Meldung einer Nebentätigkeit an den Arbeitgeber existiert grundsätzlich nicht. Arbeitsverträge enthalten jedoch möglicherweise Regelungen, die eine Mitteilung oder Zustimmung nahelegen. Besonders relevant sind hier Wettbewerbsverbote und die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeit. Überschneidungen mit dem Kerngeschäft des Arbeitgebers führen bei Nichtbeachtung entsprechender Mitteilungspflichten schnell zu Konflikten.

Auch sozialversicherungsrechtliche Fragen verdienen Aufmerksamkeit. Gesetzlich Krankenversicherte sollten beispielsweise prüfen, ob der zeitliche Umfang des Nebenverdienstes die Hauptbeschäftigung überlagert. In bestimmten Berufsgruppen besteht zudem eine Rentenversicherungspflicht, selbst bei vergleichsweise kleinen Einnahmen.

Typische Fehler im Nebenerwerb

Im Alltag vieler angehender Unternehmer treten immer wieder ähnliche Probleme auf.

  • Eine verspätete oder unterlassene Anmeldung beim Gewerbeamt führt zu unnötigen Rückfragen und möglichen Bußgeldern
  • Private Verkäufe entwickeln sich schleichend zu regelmäßigen Einnahmen, ohne dass die rechtliche Einordnung angepasst wird
  • Eine unvollständige Buchführung erschwert die Steuererklärung und belastet bei Prüfungen
  • Bei Rechnungen fehlen Pflichtangaben wie fortlaufende Nummern oder vollständige Anschriften

Sorgfalt in all diesen Punkten spart langfristig Zeit und Nerven. Eine gut organisierte Buchführung und übersichtliche Ablagen bilden die Basis für einen erfolgreichen Nebenverdienst. Dazu gehören die getrennte Erfassung privater und geschäftlicher Ausgaben, die regelmäßige Ablage von Belegen sowie eine nachvollziehbare Rechnungsstellung. Verantwortliche behalten dadurch einen guten Überblick über Einnahmen, Abgaben und Fristen.

Durch eine frühzeitige Anmeldung, genaue Beurteilung der steuerlichen Folgen und eine offene Kommunikation mit allen Beteiligten lassen sich zudem zusätzliche Einnahmen rechtssicher organisieren. Gleichzeitig verhindert eine strukturierte Planung und Vorgehensweise unnötigen Ärger mit Behörden und schont das Budget.