Straßenschild März
picture alliance / Zoonar | Gunter Kirsch
Straßenschild März
Gas- und Strompreise, Hausbau, Amazon & Co.

Was sich im März 2023 alles ändert

Mit dem Frühling kommen viele Änderungen und neue Gesetze auf uns Verbraucher zu. Was jetzt neu ist, zeigen wir dir hier.

Ab 1. März greifen Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme

Haushalte können nun auf Entlastung hoffen, denn ab März 2023 startet die Gas- und Wärmepreisbremse. Zudem fließen die ersten Fördermittel der Länder für Heizöl, Pellets und Flüssiggas.

Die Preisbremse für Gas, Strom und Fernwärme, die zum 1. März in Kraft tritt, umfasst rückwirkend die Monate Januar und Februar. Bis April 2024 gilt ein Preisdeckel von 40 Cent bei Strom, 12 Cent bei Gas und 9,5 Cent bei Fernwärme. Dieser Basispreis gilt jedoch nur für 80 Prozent des Jahresverbrauchs. Die restlichen 20 Prozent werden voll berechnet. Zudem gilt, dass Haushalte, die aufgrund günstigere Tarife unter diesem Basispreis liegen, nicht zusätzlich entlastet werden. Wurden über 30.000 Kilowattstunden pro Jahr für Strom, Gas oder Fernwärme verbraucht, gilt die Preisbremse nur auf 70 Prozent des Verbrauchs.

Mieter müssen allerdings auf die Jahresabrechnung des Vermieters warten, bis sich der Nebenkostenabschlag ändert.

Wie profitiert man von der Preisbremse?

Um die Entlastung zu bekommen, müssen sich Haushalte um nichts kümmern, da die Preisbremse für die abgeschlossenen Tarife gilt. Laut „Focus“ können Energieversorger in bestimmten Fällen jedoch verlangen, dass die Haushalte ihre Gas- oder Stromzähler ablesen und die Daten übermitteln. Grundsätzlich gilt: Entweder wird der Abschlag neu angepasst oder der Abschlag wird normal weiterbezahlt und die Erstattung erfolgt zum Jahresende.

Rückerstattung auch für Heizöl, Pellets, Kohle und Flüssiggas

Wer mit diesen Kraftstoffen heizt, wird ab März ebenfalls von der Bundesregierung entlastet. Wurde einer der Kraftstoffe im Jahr 2022 bis zum 1. Dezember für den doppelten Preis gekauft wie beim letzten Kauf, kann eine Rückerstattung in Anspruch genommen werden.

Diese Kriterien müssen hierbei erfüllt sein:

  • Heizöl: ab 1,21 Euro pro Liter
  • Pellets: ab 0,41 Euro pro Kilogramm
  • Flüssiggas: ab 0,99 Euro pro Liter
  • Kohle: ab 0,17 Euro pro Kilogramm

Um die Entlastung zu bekommen, muss ein Antrag samt eidesstattlicher Erklärung gestellt werden.  Die Höhe der Entlastung beträgt maximal 2.000 Euro. Beträge unter 100 Euro werden nicht ausgezahlt und insgesamt werden nur 80 Prozent der Mehrkosten erstattet. In vielen Bundesländern ist jedoch eine Antragsstellung noch gar nicht möglich.

Studenten können Energiepauschale beantragen

Die Gesetzesänderung im März sieht vor, dass Studierende mit einer Energiepauschale in Höhe von 200 Euro entlastet werden. Ein Antrag kann ab dem 15. März 2023 gestellt werden. Für die Identifizierung auf der eigens dafür entwickelten digitalen Plattform benötigen Berechtigte ein sogenanntes BundID-Konto.

Weitere Corona-Regeln enden zum 1. März

Wie das Bundesgesundheitsministerium entschied, entfallen die verbleibenden Corona-Maßnahmen ab 1. März. Somit endet die Test- und Maskenpflicht für Mitarbeiter und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Einzige Ausnahme: Maskenpflicht für Besucher in Pflegeheimen und medizinischen Einrichtungen. Bei Arzt-, Klinik- und Pflegeheimbesuchen muss weiterhin eine Maske getragen werden.

"Wer Patienten oder Heimbewohner*innen besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen. Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein", sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in einem Statement auf Twitter.

Bald keine PCR-Teststellen mehr

Da die Corona-Testverordnung nur noch bis zum 28. Februar 2023 läuft, wird es ab 1. März keine PCR-Teststellen mehr geben, da es ab dann keine Zulassung mehr für das Betreiben gibt. Wer dann einen PCR-Test machen möchte, muss zum Hausarzt oder ins Krankenhaus gehen. 

Für neue Gewerbe- und Industriegebäude gilt Solardach-Pflicht

Künftig müssen auf Neubauten Anlagen mit angemessener Auslegung zur Erzeugung von Solarstrom errichtet und betrieben werden. Auch bereits geplante Vorhaben sind hier eingeschlossen, wenn deren Bauanträge, bzw. Bauvorlagen, erst danach vollständig bei den Behörden eingehen.

Keine Zuschüsse mehr für „klimafreundliche Häuser“

Im März startet ein neues KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“. Wer künftig ein klimafreundliches Haus baut oder kauft, kann nur noch mit zinsverbilligten Krediten rechnen, aber es gibt keine Zuschüsse mehr. Mit dem neuen Programm fördert der Bund den Neubau oder Erstkauf von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die den besonders strengen Energiestandard EH 40 erfüllen. Diese Gebäude verbrauchen nur 40 % der Energie, die ein reguläres Haus braucht.

Mehr Geld stellt der Staat für Gebäude bereit, die zusätzlich das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ erreichen. Darunter versteht man Häuser, die die gesamte Energieeffizienz, sprich vom Energieverbrauch und umweltfreundlichen Baustoffe über dichte Fenster bis hin zu recyclingfähigen Materialien, umfassen.

Für alle, die ein Haus bauen oder zum ersten Mal eins kaufen, gibt es einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für besonders nachhaltige Wohngebäude und bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit bei klimafreundlichen Wohngebäuden. So soll die Zinslast für Schuldner um bis zu 4 % pro Jahr gemessen an den marktüblichen Konditionen sinken.

Künstlersozialabgabe steigt

Künstler dürfen sich ab März dauerhaft über mehr Geld freuen. Die Künstlersozialabgabe steigt von 4,2 auf 5 Prozent. Jedoch müssen Unternehmen, die Künstler oder Publizisten beschäftigen, nun höhere Abgaben zahlen. 
 

eBay streicht Gebühren für Privatverkäufer in Deutschland

Die "Bieten-Kaufen-Verkaufen-Plattform" soll wieder attraktiver werden. Daher schafft die Online-Handelsplattform ab 1. März die Angebotsgebühren und Verkäuferprovisionen ab. Das heißt, alle privaten Verkäufe sind fortan kostenlos. Bislang mussten Verkäufer rund elf Prozent ihrer Erlöse als Provision an eBay abtreten. Dazu kamen 35 Cent als Einstellgebühr. An den Kosten für gewerbliche Anbieter ändert sich jedoch nichts.

Aldi Süd stellt Magazin in Papierform ein – Prospekt bleibt

Ab März wird es das Kundenmagazin „Aldi Inspiriert“ in gedruckter Version nicht mehr geben. Es soll fortan nur noch digital erscheinen und inhaltlich weiter ausgebaut werden, berichtet „Focus Online“. 2015 wurde mit der Werbezeitschrift gestartet, die alle zwei Monate über 1,8 Millionen Mal gedruckt wurde. Die Erklärung der Aldi-Redaktion, die in der Januar/Februar-Ausgabe erschien: „Da unsere Beiträge ab sofort rund um die Uhr für euch online verfügbar sind, haben wir uns entschieden unser Magazin nicht mehr in gedruckter Form auszulegen.“

Die Wochen-Prospekte mit den aktuellen Angeboten wird es vorerst auch weiterhin in Papierform geben. Der Discounter bietet seinen Kunden jedoch auch die digitale Version per WhatsApp an. Nach einer kurzen Anmeldung per Chatnachricht erhalten Kunden den Prospekt dann jeweils sonntags. Diesen Dienst nutzen neben Aldi bereits zahlreiche Händler wie Metro, Kaufland, Netto Marken-Discount, Penny und Rewe.

Lidl bietet den digitalen Prospekt über die Lidl Plus-App an, was laut Pressestellen „sehr gut“ von den Kunden angenommen wird. Der Einzelhändler Rewe stellt seine gedruckten Prospekte übrigens zum August ein. Die letzte Papierausgabe mit knapp 200 Angeboten soll im Juli 2023 erscheinen.

Preiserhöhung bei Krombacher - nicht nur Bier betroffen

Schlechte Nachrichten für Krombacher-Fans. Die Brauerei hat beschlossen, dass sie ab 1. März 2023 die Preise für Getränke anhebt. Neben allen Biersorten sind aber auch nichtalkoholische Getränke wie Schweppes, Vitamalz und Orangina betroffen. 

Änderungen auch bei Amazon und Microsoft

Der Software-Riese stellt seine Social-Plattform „AltspaceVR“ für Virtual Reality am 10. März ein. Wer noch Daten sichern möchte, sollte das nun tun, andernfalls werden diese gelöscht. Auch Amazon reduziert und stellt seinen smarten Dienst „Dash Replenishment“ ein. Dieser Service hat automatisch bei smarten Hausgeräten Nachschub bestellt wie beispielsweise Kaffeebohnen für die Kaffeemaschine. Zum 31. März läuft der Dienst aus.  

 

Quelle: Focus, InFranken, news.de, Merkur