Vollgestellte Garage
Midjourney
Vollgestellte Garage
Bei Missachtung droht Bußgeld

Dinge, die man nicht in der Garage lagern darf

Garagen werden gerne mal als Abstellkammer für Gartenmöbel oder Partyraum genutzt. Doch Vorsicht, sie dürfen nicht wahllos voll gestellt werden, denn bei Zweckentfremdung droht ein Bußgeld.

Garage ist kein Lagerraum

Eine Garage ist etwas Feines, kann man sie doch als zusätzlichen Stauraum für Rasenmäher, Kaminholz, Grill und Möbel benutzen - oder etwa nicht? Ganz so einfach macht es einem der Gesetzgeber aber nicht. Die meisten Bundesländer, unter anderem Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben eigene Garagenverordnungen, die klar regeln, was hinein darf, denn wahllos voll gestellt werden dürfen Garagen nicht. 

Garagen sowie Stellplätze haben eine klare Zweckbestimmung, sie dienen als Unterstand für Kraftfahrzeuge, in der Regel Autos, heißt es laut den ADAC Juristen. "Das bedeutet: Wer eine Baugenehmigung für eine Garage erhält, darf tatsächlich nur eine Garage bauen und diese auch nur als solche nutzen. Eine Nutzung der Garage als Büro oder Abstellkammer ist nicht erlaubt."

Das ist erlaubt!

Egal ob es sich um Eigentum handelt oder die Garage nur gemietet ist, streng genommen dürfen in eine Garage nur zugelassene Fahrzeuge und alles, was mit dem Kfz in Zusammenhang steht. Das ist etwa Zubehör wie Scheibenreiniger, Frostschutzmittel, kleine Mengen Werkzeug, Reifen, Felgen, Pflegemittel sowie Kindersitze.

Ein Auge zugedrückt wird ebenfalls bei abgestellten Fahrzeugen wie Mopeds, Motorrädern oder Fahrrädern. Aber auch Regale und Schränke, die zur Aufbewahrung von Autozubehör dienen, sind zulässig. 

Das darf ebenfalls rein:

  • Dachgepäckträger und Dachboxen
  • Wagenheber
  • Starthilfekabel
  • Betriebsstoffe wie Frostschutzmittel, Öl, Scheibenreiniger – zumindest in unerheblichen Mengen
  • teilweise Kraftstoff in begrenztem Umfang (laut Garagenverordnung Rheinland-Pfalz dürfen in Kleingaragen bis 100 Quadratmeter bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden.)

Kann man die Garage als Werkstatt nutzen?

In bestimmten Fällen darf eine Garage  - je nach Umfang - auch als Hobbywerkstatt genutzt werden, egal ob man sie zum Rumschrauben am eigenen Auto nutzt oder eben nicht. Entscheidend ist nur, dass die Garage ohne große Aufräumarbeiten mit dem Pkw genutzt werden kann, so die Experten vom ADAC. Für alle anderen Zwecke muss eine Baugenehmigung eingeholt werden und im Zweifel entscheidet ein Gericht über den jeweiligen Einzelfall.

In Kürze: Das ist nicht erlaubt!

  • Nutzung als Werkstatt
  • Garage als Abstellraum nutzen
  • Als Lager oder Lagerraum nutzen

Das darf nicht in der Garage gelagert werden

Auch wenn sich die Garage optimal als Lagerraum für Terrassenmöbel und Blumenkübel gerade im Winter anbietet oder zum Abstellen von alten, ausrangierten Möbeln, sie darf nicht zweckentfremdet werden. Dinge, die nichts mit dem Kfz zu tun haben, dürfen nicht dauerhaft in der Garage gelagert werden. Ebenso darf sie nicht als Büro, Partyraum, Gästezimmer oder eben als Abstellkammer umfunktioniert werden. Auch ein Gasgrill, Gasflaschen sowie jegliche gefährlichen, explosiven und brennbaren Stoffe dürfen, laut ADAC, nicht abgestellt werden. 

Saftige Strafe bei Zweckentfremdung

Wer gegen die Vorgaben aus der Garagenverordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Was viele nicht wissen: Eine dauerhafte Zweckentfremdung ohne Genehmigung sowie bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von 500 Euro. Fällt dem Ordnungsamt also auf, dass die Garage für andere Zwecke genutzt wird - außer zum Abstellen des Autos - muss mit einem Bußgeldbescheid gerechnet werden. Zudem können Behörden von den Eigentümern einen Abriss oder Rückbau verlangen. 

Halten sich Mieter nicht an die Vereinbarungen im Mietvertrag, kann ihnen sogar im schlimmsten Fall die Kündigung der gesamten Wohnung drohen, da diese oft zusammen mit der Garage als Einheit betrachtet wird. Doch auch versicherungsrechtlich kann es zu unangenehmen Folgen kommen, wenn die Garage unsachgemäß genutzt wird. Im Schadensfall könnten sich Versicherungen weigern, Schadenersatz zu leisten. Das kann ziemlich teuer werden!

Quelle: ADAC, Merkur, Express, Haus und Grund RLP