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Neue Regeln für Dezember, Weihnachten und Silvester vorgeschlagen!

Ministerpräsidenten einigen sich auf neue Corona-Maßnahmen!

Die Ministerpräsidenten konnten sich im Vorfeld des morgigen Corona-Gipfels auf neue Corona-Maßnahmen einigen. Diese sollen morgen der Bundesregierung vorgestellt werden.

Kontaktbeschränkungen sollen verschärft und verlängert werden

Die Kontaktbeschränkungen sollen nach Beschluss der Länder ab dem 1. Dezember noch einmal verschärft werden. So sollen private Treffen nur noch mit maximal einem weiteren Haushalt möglich sein und auf insgesamt maximal 5 Personen beschränkt. Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren sollen davon allerdings ausgenommen sein.

Der aktuelle „Teil-Lockdown“, also die Schließung von Restaurants, Fitnessstudios, Sportstätten und co., soll zunächst bis zum 20. Dezember verlängert werden. Bei weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen und der Erfüllung weiterer Bedingungen sollen Länder aber die Möglichkeit haben, von dieser Regelung abzuweichen.

Sonderregelungen über Feiertage

Über die Weihnachtsfeiertage, sowie Silvester und Neujahr soll es eine Sonderregelung geben. Im Zeitraum vom 23. Dezember bis zum 1. Januar sollen Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Personen bis maximal zehn Personen möglich sein. Kinder bis 14 Jahre sollen nach dem Beschlussentwurf nicht mitgezählt werden. 

Vor eventuellen Weihnachtsbesuchen empfehlen die Ministerpräsidenten, wenn möglich eine mehrtägige Selbstquarantäne, um Angehörige vor einer eventuellen Infektion zu schützen.

Um Weihnachten herum sollen außerdem noch weitere Sonderregelungen gelten. So schlagen die Ministerpräsidenten vor, die Weihnachtsferien zu verlängern. In Baden-Württemberg sollen diese dann am 19. Dezember beginnen und am 10. Januar enden. 

Auch Arbeitgeber sollen diese Feiertagslösungen so weit wie möglich unterstützen. So sollen diese prüfen, ob sie für ihre Mitarbeiter Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen zwischen den Jahren ermöglichen können.

Kein Verkaufsverbot für Feuerwerk vorgesehen

Das viel diskutierte und umstrittene Feuerwerksverbot soll nach Beschlussvorlage der Ministerpräsidenten nicht kommen. Zwar soll Silvesterfeuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt werden, um Gruppenbildungen zu vermeiden, ein Verkaufsverbot soll es aber nicht geben, wenn es nach den Ministerpräsidenten geht. Es wird allerdings auch von ihnen empfohlen, zum Jahreswechsel auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten.

Ziel soll es sein, feuerwerksbedingte Unfälle zu vermeiden, die Klinken und Krankenhäuser weiter überlasten könnten. In jedem Jahr kommt es in der Silvesternacht zu zahlreichen Unfällen im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern.

Erweiterte Maskenpflicht in Schulen

An Schulen in Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche soll künftig ab der 7. Klasse eine Maskenpflicht auch im Unterricht gelten. Diese Regelung gilt in Baden-Württemberg bereits, soll nun aber bundesweit beschlossen werden.

In besonders gravierenden Infektionshotspots soll es in älteren Jahrgängen mit Ausnahme von Abschlussklassen schulspezifisch weitere Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung geben. Ein Beispiel hierfür könnte Hybridunterricht, also eine Mischung aus Präsenz- und virtuellem Unterricht, sein.

Im Bezug auf Masken will der Bund für Risikogruppen ab Anfang Dezember gegen eine geringe Eigenbeteiligung die Abgabe von 15 FFP2-Masken pro Person ermöglichen. Pflegeheime sollen pro Pflegebedürftigem außerdem 20 Schnelltests pro Woche erhalten.